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kämpfte, außerhalb der Stadt in die Gewalt dieses selben Volkes gegeben hatte. Man konnte versucht sein, in den mit tobendem Beifall und wildem Jubel aufgenommenen Todesdrohungen sofort den Ausdruck des Allen gemeinschaftlichen Denkens und Wollens zu erblicken und sofort weiter zu folgern, daß Jeder, der sich von jetzt an von jenen Gruppen nicht alsbald trennte, sondern sogar an der anhebenden Verfolgung thätigen Antheil nahm, eben hiemit den deutlichsten Beweis geliefert habe, daß auch er jenes allen Uebrigen gemeinsame Wissen und Wollen zu dem seinigen gemacht, daß mithin schon jetzt ein auf Tödtung gerichtetes Komplott unter sämmtlichen Verfolgern bestanden habe.

Indessen erschien diese Annahme selbst derjenigen Ansicht, welche im vorliegenden Fall überhaupt ein auf Tödtung gerichtetes Komplott als vorhanden annehmen zu müssen glaubte, allzugewagt und unstichhaltig.

Es wurde zugegeben, daß jene Todesdrohungen und blutdürstigen Rufe, wie sie gleich beim ersten Erscheinen der beiden Reiter laut wurden, von den Drohenden und Rufenden selbst ohne Zweifel noch keineswegs mit klarem Bewußtsein und deutlicher Einsicht in das zu erstrebende Ziel und die dazu führenden Mittel ausgestoßen worden seien, und daß bei denjenigen, mindestens dem größten Theil derjenigen, welche jenen Drohungen nur applaudirten und dem allgemeinen Strome folgten, sicherlich noch eine weit größere Unklarheit und Unentschiedenheit vorhanden gewesen sei. War nun aber hiernach anzunehmen, daß in diesem Stadium bei den einzelnen Verfolgern noch kein irgend klares Denken und Wollen eines bestimmten Zwecks möglich gewesen sei, so war natürlich vollends ein

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_083.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)