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Vorläufig aber einmal angenommen, daß dieser Begriff überhaupt hier Anwendung finden könne, so entsteht sogleich die große Schwierigkeit, darüber zu bestimmen, welche Personen dann überall als Theilhaber des Komplotts angesehen werden sollen. Abgesehen nämlich von den Angehörigen des Schmidtischen und Domerischen Hauses und vollends von solchen, die sich die Beschützung und Rettung des Bedrohten positiv angelegen sein ließen, – wie Pillot, Dr. Hodes etc. – war eine große Anzahl von Personen am Orte und um den Ort des Verbrechens her gegenwärtig, welche nur gemeine oder mitleidige oder schadenfrohe Neugier dahin geführt hatte. Unter letztern mögen nun, wie auch die Vertheidigung theilweise anzudeuten versucht hat, Manche gewesen sein, auf welche der gewöhnliche Begriff des Komplotts als auf schon durch ihre Anwesenheit Wirkende gepaßt haben würde. Allein es fehlt an allen Anhaltspunkten, um diese von der übrigen Masse zu unterscheiden; und so bleiben als mögliche Theilnehmer – auch für ein stillschweigendes Komplott – nur diejenigen übrig, welche sich bei der Aussuchung, Bemächtigung, Mißhandlung und Tödtung der beiden Abgeordneten wirklich in irgend einer Weise selbst mit Rath oder That betheiligt haben.

Auch dieser Personen war jedoch eine große und sehr buntscheckige, namentlich eine nie geschlossene, sondern stets Theilnehmer absetzende und wieder neue hinzugewinnende Menge. Es wird ausdrücklich bezeugt, daß selbst unter den beim Durchsuchen des Hauses und Herausführen der Abgeordneten Thätigen keineswegs dieselben Gesinnungen und Absichten sich kundgaben.

Lehrer Schnepf sagt: „es war ein beständiges

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_086.jpg&oldid=- (Version vom 5.7.2016)