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Anders war die Sachlage bei der Aufsuchung und Herausführung Lichnowskys. Hier wußte man, was die Sache zu bedeuten habe, während vor der wirklichen Niedermetzelung Auerswalds es noch immer problematisch geblieben war, bis zu welchem Ziele die Thäter forttschreiten würden. Am schlagendsten hiefür spricht das oben angeführte Geständniß des Körber. Allein andrerseite kommt hier zu bedenken, daß ein großer Theil derjenigen, welche bei der ersten Handlung mitgewirkt hatten oder wenigstens gegenwärtig gewesen waren, sich entfernt hatte und neue und immer neue Verstärkungen zu dem den Fürsten fortschleppenden Trupp hinzukamen, denen daher nicht ohne Weiteres das von Körber eingestandene Bewußtsein zugeschrieben werden kann. Dazu kommt ferner, daß bei Lichnowskys Hinausführung noch viel entschiedener, als bei der seines Gefährten, zwei verschiedene Ansichten sich geltend machten, davon die eine die Rettung seines Lebens bezweckte, daß letztere sogar einige Zeit lang Aussicht auf Erfolg hatte, und erst ein unglückliches Zusammentreffen verschiedener Umstände der Tendenz der Mordlust das Uebergewicht verschaffte. Hier kann daher noch weit weniger, als im vorhergegangenen Falle, angenommen werden, daß, wie die kurhessische Staatsbehörde sich ausdrückt, Beispiel und Aufforderung bei sämmtlichen Mitwirkenden Gemeinschaftlichkeit des Willens erzeugt hätten.

Trotz dieser Voraussetzung hat auch die kurhessische Staatsbehörde die Angeklagten Körber und Dietrich, obgleich zu den offenbar verdächtigsten Theilnehmern der vorliegenden Handlungen, d. h. zu den Mitgliedern des Ginnheim-Bockenheimer Freischaarenzugs gehörig, doch nur wegen Beihilfe zur Ermordung, resp. Mißhandlung und

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_091.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)