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einer feindselig aufgeregten Menge handelnd eingreife, er konnte sein eigenes Thun nicht als isolirtes auffassen, er mußte es in Zusammenhang mit dem Thun der andern Verfolger bringen, wenn seine Sinne irgend in normaler Thätigkeit waren. Nach erfolgter Bemächtigung mochte der Einzelne erschrecken, wenn er bemerkte, daß Einzelne noch weit mehr beabsichtigt hatten. Aber bis hieher konnte er nicht anders, als im stillschweigenden Einverständniß mit allen denen gehandelt haben, welche gleich ihm den Fliehenden nachgefolgt waren, sie in ihrem Versteck aufgesucht und erst durch beharrliches Suchen entdeckt hatten.

Sollte dagegen jeder beim Aussuchen der Versteckten Thätige sofort auch als Theilnehmer eines stillschweigenden Komplotts zur Tödtung derselben bezeichnet werden können, so müßte entweder jedem Einzelnen derselben schon von vorn herein die bestimmte oder unbestimmte Absicht der Tödtung nachgewiesen, – oder es müßte gezeigt werden, daß schon zur Zeit des gewaltsamen Aufsuchens nothwendig bei allen Theilnehmern das Bewußtsein habe vorhanden sein müssen, die Auffindung werde und müsse zur Tödtung der Aufgefundenen führen.

Was das Erstere betrifft, so wird sich unten näher herausstellen, daß zum Mindesten nicht bei allen hier in Rede stehenden Angeschuldigten eine mitgebrachte bestimmte oder unbestimmte Tödtungsabsicht anzunehmen ist. Waren aber, – wie sich eben dort ergeben wird, – unter den Mitsuchenden erweislich solche, welche eine solche Absicht nicht hatten, so würde diesen der Eintritt in ein stillschweigendes Tödtungskomplott nur dann zugeschrieben werden können, wenn erwiesen werden könnte, daß schon zur Zeit der Aufsuchung der Versteckten eine – durch

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_101.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)