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Weiteres für unglaubwürdig zu halten, da sie mindestens rechtlich nicht als Angaben eines Mitschuldigen, sondern einfach als Zeugniß erscheinen. Am wenigsten kann dies aber gegenüber dem Angeschuldigten behauptet werden. Wenn Etzel in Beziehung auf zwei minderbedeutende Nebenpunkte mit dem Angeschuldigten in Widerspruch, und wahrscheinlich mit Unrecht in Widerspruch geblieben ist, so liegt solchem Widerspruch nur ein sehr verzeihlicher Irrthum, und am wenigsten das Bestreben zu Grund, dem Rückert besonders böses Spiel zu machen. Etzel, gegen den in Betreff des Hauptverbrechens gar keine irgend bedeutenden Indizien vorlagen, hatte keinen Grund, den Rückert zu verdächtigen, um sich außer Verdacht zu stellen. Gerade das Beschwerendste aber, was insbesondere er über Rückert aussagen konntes – daß nämlich dieser von ihm sein Gewehr geborgt habe, – hat Rückert selbst unumwunden zugestanden.

Liegt mithin einerseits kein Grund vor, die Aussagen Etzels über Rückert speziell zu verdächtigen, – so werden sie andrerseits durch die des Eichhorn positiv unterstützt, da beide darin übereinstimmen, daß Rückert mit einem oder mehreren Andern den Auerswald gewaltsam aus dem Hause herausgeführt habe. Ueberblickt man die Aussagen des Etzel im Ganzen, so sind sie zwar nirgends durchaus zuverläßig, aber es läßt sich auch ebensowenig das Gegentheil davon sagen, da sie namentlich über die Betheiligung des dem Etzel nicht bekannten P. Ludwig (den er als vermeintlichen Bornheimer Turner aufführt) auf überraschende Weise gerade mit den solidesten Ergebnissen der Untersuchung zusammenstimmen. Denselben Charakter trägt denn auch die Aussage Etzels über Rückert. Sie ist unzuverläßig,

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_125.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)