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politischen Sünden willen – „arretirt“ werden sollten, und deshalb habe er sich davon gemacht. Denn „arretiren“ wollte er selbst doch zum Mindesten auch, – sei es den A. oder B.

2) Wenn mithin der Angeschuldigte zugiebt, der Verfolgung der beiden flüchtigen (ihm als Spione, als Auerswald und Lichnowsky bezeichneten) Reiter sich angeschlossen zu haben, hiebei an den Schmidtischen Garten gekommen und auf erhaltene Auskunft, daß sie dort sich versteckt hätten, mit eingedrungen zu sein, – so ist es offenbar eine ganz schale Ausflucht, wenn er bei der eben vorher stattgehabten Abverlangung eines Gewehrs von einem Kameraden, – eines Gewehrs, das er nach erfolgter Rückkehr aus dem Schmidtischen Garten dem Kameraden wieder zurückgab, – „gar keine böse Absicht, gar keine Ueberlegung gehabt haben will.“ Gesteht er doch selbst unumwunden zu, daß er sofort mit dem Bewußtsein, es sei auf die flüchtigen Reiter abgesehen, mit 20–30 Bewaffneten das Haus durchsucht, ja bis auf den Boden durchsucht habe. Hiebei konnte er keine andere Absicht haben, als zur Entdeckung und Bemächtigung der Gesuchten mitzuwirken. Da er die Lokalität nicht kannte, war es rein unmöglich, daß er bei dem Suchen die Absicht hätte haben können, die Gesuchten blos deshalb aufzufinden, „um sie vor Mißhandlungen zu schützen,“ wie er einmal andeutet. Jedenfalls hätte ihm beim Betreten der engen Bodentreppe die Lust zu einem so gefährlichen Experiment vergehen müssen.

Nichts kann in der That unwahrscheinlicher, ja verkehrter sein, als seine Behauptung, daß er gesucht habe, – um nicht zu finden! Umsomehr, wenn seine Behauptung

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_131.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)