Seite:De Auerswald und Lichnowsky 138.jpg

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erst im Schmidtischen Hause über die politische Bedeutung der beiden Flüchtlinge Aufschluß erhalten habe, wird dadurch wenigstens in der Richtung beglaubigt, daß ihm nicht von vorneherein ein aus politischen Gründen gefaßter Entschluß der Vernichtung von mißliebigen Parlamentsmitgliedern zugerechnet werden darf.

c) Eine Persönlichkeit dieser Art konnte sich ohne Zweifel einem stillschweigenden Komplott zu „Arretirung“ von „zwei Herren“ anschließen, sich behufs davon mit einem unbrauchbaren Gewehr versehen, bei der Haussuchung aus Neugier und Wichtigthuerei vorn dran sein, auch nachher noch beim Haufen bleiben, ohne etwas Anderes zu thun, als sich sehen zu lassen, – ohne gleichwohl für sich selbst im Geringsten die Tödtung der Verfolgten zu bezwecken, wofür es ihr nach dem Vorigen an allemallgemeinen oder besondernInteresse fehlte.

d) Die in der Persönlichkeit des Angeschuldigten begründete Interesselosigkeit desselben an dem schwereren Verbrechen, das sich an die gewaltsame Bemächtigung und Mißhandlung anreihte, wird aber thatsächlich bestätigt durch den gänzlichen Mangel irgend einer eigenen Thätigkeit des Angeschuldigten, selbst sogar behufs der Mißhandlung Auerswalds. Daß der Angeschuldigte überhaupt bis zum Bergelchen folgte, weiß man allein durch sein eigenes Geständniß, das nicht mehr sagt, als daß er „nebendran gegangen sei.“ Hätte er aber irgend eine hervorragende Thätigkeit ausgeübt, so würden sicherlich die vielfachen Versuche, ihn rekognosziren zu lassen, wenigstens einigen Erfolg gehabt haben.

e) Selbst die der prahlerischen Uebertreibung verdächtigen

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_138.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)