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(früher behauptete er freilich, er sei nicht einen Augenblick von seiner Frau getrennt gewesen), daß er, der Schmächtige, sich vor seiner Frau aus dem Schmidtischen Garten entfernte, so ist doch seine Ausrede, warum er von der Thätigkeit seiner Frau und anderer Angeschuldigten gegen Auerswald nichts bemerkt haben will, zum Mindesten sehr charakteristisch, wenn er sagt: „ich habe die Leute auf der Haide von dem künstlerischen Standpunkte des Karrikaturzeichnens aus betrachtet, und es muß mir so entgangen sein, was unten im Schmidtischen Garten vorfiel.“


Nach allem Bisherigen war es eine durchaus wahrheitswidrige Behauptung des Vertheidigers, daß der Beweis gegen die Angeschuldigte allein auf Zeugenaussagen beruhe. Vielmehr beruht er neben den Zeugenaussagen auf einem qualifizirten Geständnisse und auf Anzeigen, die sich an beide direkte Kenntnißquellen anschließen.

Der Vertheidiger schickte ferner der Prüfung der einzelnen Anschuldigungspunkte zwei Präjudizialfragen voraus, die allerdings in keinem Falle mit Stillschweigen übergangen werden durften; – und zwar

1) ob denn überall mit dem Hauptbericht angenommen werden müsse, daß bei sämmtlichen hier fraglichen Vorgängen nur Eine Frauensperson betheiligt gewesen sei?

Unfehlbar geht der Hauptbericht zu weit, wenn er behauptet, nach allen Zeugenaussagen sei nur Eine Weibsperson betheiligt gewesen und der Versuch der Angeschuldigten, noch eine zweite zu unterstellen, sei eine

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_167.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)