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den Mund gelegte Großsprecherei, daß sie die Flüchtigen gefangen habe. Allein, wenn gleich nicht gesagt werden kann, daß die Angeschuldigte zuerst das Versteck der Flüchtigen entdeckt und sie gewissermaßen an’s Messer geliefert habe, so ist doch eine andre Frage die: ob sie nicht wenigstens behilflich gewesen sei, außer den etwa bereits im Schmidtischen Garten befindlichen Bewaffneten noch andere Verfolger an Ort und Stelle herbeizurufen?

Diese Frage wird mit voller Entschiedenheit bejaht durch die Frau Dr. Ziegler (s. o. nr. 6), welche die Angeschuldigte ganz unbedenklich rekognoszirt hat. Mit ihrem Zeugnisse stimmen aber durchaus überein die Aussagen der Anna Maria Magnus und der Marie Bajus, welche beide zwar Aehnlichkeit gefunden, aber die Identität der Person nicht zu behaupten sich getraut haben (s. o. nr. 13. 23).

Zwar könnte man nun hinsichtlich der Aussagen der Mlle. Magnus Zweifel erheben, sofern diese bei der Vorstellung der Angeschuldigten geradezu gesagt hat, daß zwar die Statur ganz übereinstimme, aber Kleid, Shawl und Hutband verschieden gewesen seien (s. o. nr. 23).

Der Hauptbericht bemüht sich, diese Differenzen dadurch ins Gleiche zu bringen, daß er bemerkt: „Das Kleid, das die Angeschuldigte nach ihrer eigenen Angabe am 18. Sept. trug, hat breite, blaue und lilla Streifen, die nuançiren; auf den Streifen sind kleine bunte Blumen. Es kann daher leicht möglich sein, daß die Farbe des Kleides (eine eigentliche Grundfarbe hat es gar nicht) verschieden beschrieben wird, je nachdem der Beschreiber solches näher oder entfernter steht. Zeugin muß sich auch von der Chamoisfarbe einen irrigen Begriff machen, da

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_173.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)