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fest, daß die Angeschuldigte zum Aufsuchen und zur gewaltsamen Bemächtigung der beiden Versteckten aufhetzte (wogegen die Angabe Jakobys, daß sie selbst mit habe suchen helfen, vereinzelt stehen geblieben ist.)

Zum Mindesten kann nichts Unwahrscheinlicheres (nach allem Bisherigen) gedacht werden, als die Erzählung der Angeklagten und ihres Ehemanns, wenn sie blos zufällig an den Schmidtischen Garten gekommen, blos aus Neugierde hineingegangen, wenn sie darin (trotz ihrer Kleidung) von den Bewaffneten für eine Hausbewohnerin gehalten und um Herausgabe der Versteckten bestürmt, ja sogar herumgezerrt und zu körperlicher Gegenwehr genöthigt worden, gleichwohl aber nicht sofort weggegangen, sondern noch zehn Minuten bis zur Herausführung Auerswalds und noch eine Weile nachher im Garten geblieben sein will! Soviel Unglaublichkeiten, als Worte! Von den Widersprüchen zwischen dem ersten und zweiten Verhör gar nicht zu reden!

Als Resultat bleibt daher stehen: daß die Angeschuldigte in den Schmidtischen Garten eine Mehrzahl von Bewaffneten herbeirief und herbeiwinkte, und ihnen denselben als das Versteck der flüchtigen Reiter bezeichnete, im Garten selbst aber zur Durchsuchung von Garten und Haus, und folgeweise zur gewaltsamen Bemächtigung der Verfolgten aufhetzte.


     C. Thätliche Mißhandlung des v. Auerswald.

Daß die Angeschuldigte den General v. Auerswald mit einem Schirm geschlagen habe, und zwar wiederholt (resp. anhaltend, fortwährend) auf den Kopf geschlagen

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 176. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_176.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)