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Namentlich wird darüber kein Zweifel sein können, daß bei Mitgliedern verschiedener Schützenkorps die allgemeine Requisite, wie Büchse, Patrontasche, Ladhammer etc. von vornherein als vorhanden und im Ganzen auf übereinstimmende Weise vorhanden vorausgesetzt werden müssen, die Annahme ganz spezifischer Besonderheiten in diesen Punkten mithin eines ganz besonderen Beweises bedarf.

Zu c). Die Unmöglichkeit, den Nispel mit dem „Knöll“ zu verwechseln, leidet keinen Zweifel. Allein eben dies hätte das Untersuchungsgericht nicht blos zum Nachtheil des ersteren benützen sollen! – Knöll ist 9 Jahre jünger, als Nispel, um Handbreit größer, schlank. (Nispel untersetzt), bleich, hat pechschwarze Haare und pechschwarzen Schnurr- und Knebelbart (Nispel dagegen ein ovales, volles Gesicht, gesunde – sich leicht röthende Gesichtsfarbe, hellbraune Haare und blonden Bart).

Daß Nispels Bart heller sei, als sein Haar, wird wiederholt angegeben. Die eigens vernommenen Sachverständigen haben seine Haupthaare als braun (hellbraun), seinen Bart als röthlich-braun bezeichnet (Schnurrbart heller, als der übrige Bart).


Hiernach war nun offenbar mit besonderer Vorsicht bei Prüfung der Zeugenaussagen zu verfahren.

Nach dem Bisherigen können drei Stadien unterschieden werden.

     A. Aufsuchung und gewaltsame Bemächtigung Auerswalds.

Als Zeugen dafür, daß ein „Schütze“, schon vor der Auffindung Auerswalds in’s Schmidtische Haus gegangen

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_237.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)