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der Beschützung Auerswalds – vielmehr der thätigsten Theilnahme an seiner Mißhandlung und Tödtung bezüchtigen.

Allein so sehr die eigenen Aussagen des Angeschuldigten den Argwohn zu begründen geeignet sind, daß er mit dem vollen Bewußtsein, es werde nach Auerswald und Lichnowsky gesucht, in den Schmidtischen Garten gegangen und daselbst keineswegs blos in der Absicht, den Knöll zu finden, aus und eingegangen sei, – sosehr jenes Zugeständniß des Angeschuldigten zugleich dazu dient, das Auffallende in den Aussagen der Zeugen Franz und Julius Birkenholz (s. o.) zu heben, – so sind die Zeugenaussagen doch nicht im Stande, den allgemeinen Verdacht zu der Gewißheit der Thäterschaft Nispels in Beziehung auf bestimmte Handlungen (Schlagen mit dem Kolben der Büchse – und Schuß in den Kopf) zu erheben.

Zwar könnten die Angaben des Heil, Rettenbacher und Koch über Schläge mit dem Gewehrkolben durch Leute, die mit Nispel gar keine Aehnlichkeit hatten, durch die Bemerkung abgewiesen erscheinen, daß notorisch von vielen Seiten auf Auerswald hineingeschlagen worden sei. Allein es ist wohl zu bedenken, daß Heil und Rettenbacher eben von dem bestimmten Schlag oder Stoß reden, der dem Schuß unmittelbar vorangegangen sei und Auerswald in den Graben gestürzt habe, mithin von demselben, der nach Sonneberg und Schwab von dem Schützen ausgegangen sein soll. Dasselbe ist aber in noch viel auffallenderer Weise mit dem zweiten Schusse auf Auerswald der Fall. Auch hier wird von verschiedenen Zeugen derselbe Akt ganz verschiedenen Personen zugeschrieben. Nicht minder ferner differiren solche Aussagen von einander, die wenigstens darin übereinstimmen, daß sie den Thäter in

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 251. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_251.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)