Seite:De Auerswald und Lichnowsky 253.jpg

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entweder positiv nicht rekognoszirt oder doch seine Rekognition unentschieden gelassen haben, Jakobys Zeugniß aber an innern Mängeln leidet, die ihm einen Theil seiner Kraft benehmen, so erscheint auch zu B. der Anschuldigungsbeweis keineswegs als genügend erbracht.


Dasselbe Resultat bleibt stehen, wenn man auch den stärksten Verdachtsgrund gegen Nispel, den nachherigen Befund seiner Büchse in Erwägung nimmt.

Nachdem Hauptmann Karl Hauswald gehört hatte, daß Nispel sich flüchtig gemacht habe, gieng er sofort mit H. Reuter und Jak. Häusler in Nispels Wohnung, um die der Kompagnie gehörigen Waffen- und Uniformsstücke an sich zu nehmen. Unter Andrem (wobei aber z. B. von einem Ladhammer gar nicht die Rede wurde) übergab Nispels Ehefrau dessen Büchse, an welcher man den Hahn zweimal gespannt und ein Zündhütchen aufsitzen fand. Hauswald und Reuter trugen die Büchse zu dem Büchsenmacher Gleichauf, der sie untersuchte. Unten am Kolben war etwas Politur weg, und an derselben Stelle fanden sich Eindrücke, als ob etwas Hartes damit geklopft oder gehauen worden wäre. Gleichauf zog einen Schuß und viele Schrotkörner Nr. 0. heraus, die ohne Sachkenntniß geladen waren.

Gleichauf sagte am 9. Nov. 1848: „die Untersuchung ergab mir die Ueberzeugung, daß aus dieser Büchse in den letzten Tagen kein Schuß abgefeuert worden sei. Denn der Lauf war rein und die Schwanzschraube nicht mit Pulver geschwärzt, was außerdem der Fall gewesen sein würde.“ Nachher fügt er indessen bei: „Ich bemerke, daß es

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_253.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)