Seite:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 014.jpg

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Wie einer auß der mordtacht gethan wirt / am ccxlvij

Von gerichts kost der mordtachthalb / am ccxlviij

Von begrept vnd begengknuß der erschlagen / darumb die echt furgenomen wirt / am ccxlix

wie die armen lewt / in straff der mißhendler einander sollen zuhilff komen / am ccl

Von nithelffen den mutwilligen clegern / am cclij

Von frembder ancleger kosten / am ccliij

Von atzung der gefangen / am ccliiij

Atzung in peynlicher frag den verhörern vnd zeugen / am cclv

Atzung auff dem endthafften rechttag / am cclvj

Von sunderlicher belonung vnd zerung des Nachrichters Peynleins vnd ander des gerichts diener / am artickel

  cclviij

Von gemeiner belonung des Nachrichters cclviij

Wie es mit der fluchtigen vbeltetter gut sol gehalten werden / am cclxv

Von entpfrembtem gut So in die gericht kumpt / am cclxvij

Von vergleyttung der todschleger / am cclxx

Kein geltbuß in peynlichen sachen on vnsern willen cnd wissen zunemen cclxxij

Von altem mißprauch der halßgericht cclxxiij

Von vergleychnuß der beschwernuß / so an frembden gerichten geschehen / am cclxxv

Von ratgebung vnser weltlichen Rete in allen zweyfenlichen peinlichen sachen cclxxvj

Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 2v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_014.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)