Seite:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 023.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Annemen der vbelteter von Ampts wegen.

x.Item So vnnser Amptleut oder Richter ymant in peinlichen sachen vmb beruchtig vbeltat / So kein ancleger verhanden were von ampts wegen anzunemen verfügen würden / Die vbeltat nit offenbar / vnd der gefangen (der also von ampts wegen angenomen wurdet) der beschuldigten myßhandlung in laugen stunde / So sol derselbig gefangen mit peinlicher frag nit angriffen werden es sey dan zuuor redliche anzaigung derselben verdachten missetathalben fur vnsern Richtern desselben halßgerichts vnd vier gesworn des gerichts dermassen bracht / wie durch den Sechßundzweinczigisten artickel vnd in etlichen pletern nechst darnach volgende von Redlicher anzaigung peynlicher fraghalben funden wirdet / vnd das darauf die obgemelten verordenten person sölche anzaigung bey iren pflichten zu peynlicher frag gnugsam rechtlich erkennen vnd sol in disem fall So von ampts wegen gehandelt würdet / der Amptman Castner vnd Richter den argkwan vnd verdacht ausserhalb icztgemelter erkentnus / fur gnugsam nit anzunemen haben / als in dem anderen nachuolgenden fall (So einer durch einen ancleger einbracht ist) gescheen mage /

xj.Item So die gemelten vrteiler in bestimbter erkantnus zweyfelich würden / ob des fürbrachten arckwons vnd verdachts zu peinlicher frag gnugsam were / oder nit / So sollen die deßhalben Rate bey vnsern Reten suchen / vnd doch vnser Rete in sölichem Ratsuchen alle vmbstend vnd gelegenheit ires argkwons eigentlich in schrifften berichten /

xij.Item so auch des gefangen / der von Ampts wegen einbracht were herschafft oder freünde / vnsern Richter mitsambt den vrteileren vor irer erkantnus ersuchten vnd beten / ir erkantnuß (den argkwon

Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 7r. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_023.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)