Seite:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 100.jpg

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rechtmessig[1] entschuldigung außfürn kan)[2] das leben verwurckt / Aber nach gewonheyt etlicher gegent werden die fursetzlichen mörder vnd todtschleger einander gleych mit dem Rade gericht darinnen sol vnderscheyde gehalten werden / vnd also / das der gewonheyt nach ein fursetzlicher mutwilliger mörder mit dem rade / vnd ein ander der einen todtschlage auß jheheyt vnd zorn gethan / vnd sunst der nachgemelten entschuldigung nit hat / mit dem schwert vom leben zum tode gestrafft werden söllen / Und man mag jn furgesatztem mordt / so der an hohen treffenlichen personen / des tetters eygen herren / zwischen eelewten / oder nahen gesipten freunden geschicht durch etlich leybstraff / als mit zangen reyssen / oder außschleyffen[3] vor der endtlichen tödtung / vmb grosser forcht willen / meren.


Von vnlaugenparn todtschlegen / die auß solchen vrsachen geschehen / so entschuldigung der straff halb auff jne tragen.[4]

clxiijItem es geschehen yezuzeytten entleybung / vnd werden doch die jhenen / so sölliche entleybung thun / auß guten vrsachen / als etlich allein von peynlicher / vnd dann etlich andere von peynlicher vnd Burgerlicher straff entschuldigt Und damit sich aber Richter vnd vrteyler an den halßgerichten / die der recht nit gelernet haben / in sölchen fellen desterrechtmessiger halten mögen / vnd durch vnwissenheyt die lewt nit beschwern oder verkürtzen So ist von gemelten entschuldigten entleybungen geschriben vnd gesatzt / wie hernach volgt.

  1. Handschriftliche Notiz oberhalb des Texte: [...] Mordern vnd todslegern In der straff [...]
  2. Handschriftliche Randnotiz: [...]
  3. Handschriftliche Randnotiz: [...] Mord [...]
  4. Handschriftliche Randnotiz: Anfang von Noth[...]
Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 45v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_100.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)