Seite:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 114.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vnd söllen Richter vnd Urteyler zu sölichen erkantnussen einsehung in dise vnsere halßgerichts ordnung haben / wie darinnen von entschuldigten entleybungen gesatzt ist / sich desterbaß den grundt des rechten mit sölcher jrer erkentnuß wissen zurichten / vnd zuhalten / An welchen andern vnsern Zenten oder halßgerichten / sölliche jnzicht oder entschuldigung hieuor auch außgefürt worden weren / thun wir durch dise vnser ordnung furan abe / wir liessen dann etlichen vnsern Zentgerichten / sunderlich sölchs durch brieflich vrkunde zu / Und ob wir das tetten / so sölt doch dieselbig außfürung doselbst nit anderst gescheen oder crafft haben / dann mit der maß / wie in berürter vnser landtgerichts vnd diser vnser ordnung dauon klerlich gesatzt ist / Und söllen andere mißbreuch denselbigen ordnungen widerwertig / sie weren lang oder kurtz herkomen / nit gehalten oder zugelassen werden.

Item[1] so auch ein tetter einer entleybunghalb / ee er in gefengknuß köme / die entschuldigung seyner gethanen tatte an vnserm Landtgericht außzufüren / rechtlich angefengt het / vnd deßhalb in emssiger vbung stünde So sölt vor außgang desselbigen rechten / an keiner vnser Zent mit der mordtacht wider jne gehandelt werden / der Tetter wurde dann dieselben rechtlichen außfürung vber ein halb jare auß seinen schulden geuerdlicher weyß verziehen / Alßdann sölt es gehalten werden / wie in diser vnser Reformacion von der mordtacht am Zweyhunderten vnd newnundzweyntzigisten artickel anfahend deßhalb klerlich geschriben stet


Hernach volgen etliche artickel von diebstal.


  1. Handschriftliche Randnotiz: [...]
Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 52v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_114.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)