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Von gemeyner belonung des Nachrichters

cclviijNach dem allen Nachrichtern / so jre belonung in peynlichen straffungen der vbeltetter (von yedem stück jres wercks in sunderheyt nemen) das heylig Sacrament des altars versagt wirdet / nit darumb / das solliche volzihung der gerechtigkeyt / vnd ernstlich straff der vbeltat vnrecht sey / sunder allein darumb / das sich vmb gemelter sunderlichen wartetten belonung willen / einer bösen vnördenlichen begirde / in vergiessung des menschen plut / bey sölchen Nachrichtern versehen wirdet / vnd damit dann vnsern Nachrichtern zu verdamlichem standt nit vrsach gegeben werdt Sunder jr handtwerck (des zu gemeinem nutz nit geratten werden mag) mit guter gewissen (wo sie sich sunst recht darinnen halten wöllen) treyben mögen / So ist denselbigen Nachrichtern ein gemeiner jerlicher solt geordent / vnd wie derselbig von vnser vnd der vnsern wegen jerlich bezalt werden sol / wirdt in vnser Cantzley / auch bey vnserm Camermeyster verzeychent funden / Darumb söllen vnsere Nachrichter alle vbeltetter / so jne durch vnnsere Rete oder Richter zufragen oder zustraffen beuolhen werden / wie sich demselbigen beuelh nach gepüret / fragen vnd straffen / vnd vmb das alles von vns oder den vnsern (so an sölcher gemeynen belonung geben) dann allein / wes jne nach laut diser vnser halßgerichtsordnung fur jr zerung gemacht ist / nichts weyters noch mere fordern oder nemen.

Aber ander lewt die sich in gebung des Nachrichters / obgemelten gemeynen jerlichen soldes / laut deßhalb vorgemalter vnser sünderlichen verzeychenten anlag nit verwilligen / vnd dannest vnsern Nachrichter in vnsern halßgerichten gebrauchen werden / die söllen nichts dester weniger / alle nachgemelte sünderliche belonung vnsern Nachrichtern

Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 70v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_150.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)