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IV. Von Staats-Geschäften.

Am Freitage, den 3. Mai, Nachmittags, ist der König mit seinen Räthen aufs Rathhaus geritten, um in der Papen-Sache zu verhandeln; daselbst waren die Herren des Raths und sechs Bürger aus jedem Kirchspiele, sammt unserm Superintendenten Dr. Aepinus und Pastor Stephan Kempe einerseits, und die Herren vom Dom-Capitel andrerseits, deren Zwistigkeiten der König zu vertragen suchte, wobei er großen Fleiß anwandte, um diesen ärgerlichen Handel gütlich beizulegen. Es kam aber zu Nichts, denn es fand sich, daß die Papen keine genügende Vollmacht hatten zur Verhandlung, weshalb sie auch vom Könige einen guten „Schraper“ (Ausputzer) bekamen. Darnach, am Sonnabend, den 4. Mai, fand die wichtige Verhandlung wegen der Huldigung statt, von der noch Niemand wußte, wie sie enden würde, ob zum Heil und Frieden, oder zum Unglück und Krieg. Darum war verabredet, daß man zuvor im feierlichen Gottesdienst den Segen des Allerhöchsten herabrufen wolle auf das vorhabende Werk, damit das Auge klar und das Herz fest werde, Recht und Gerechtigkeit, auf welcher Seite es sei, zu sehen, und darnach zu handeln. Also zog Morgens früh der König mit seinem ganzen Gefolge fein demüthig zu Fuße nach St. Nicolai-Kirche, allwo ihm ein Gestühlte eingerichtet war. Und E. E. Rath in corpore und E. Oberalten, auch die für den heutigen Act geforderten 80 Bürger (20 aus jedem Kirchspiel), imgleichen noch viele andere Bürger und ansehnliche Personen waren gegenwärtig in ihrem besten Gewande und Schmuck. Und nach dem Gesang hielt der Superintendent, Herr Dr. Aepinus, einen gar erwecklichen Sermon und erflehte Gottes Segen auf das vorhabende hochwichtige Werk herab.

Nach Beendigung des Gottesdienstes kamen alle Betheiligten auf dem großen Rathhause zusammen. Und auf der

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Otto Beneke: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg: Perthes-Besser & Mauke, 1854, Seite 210. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Beneke_Hamburgische_Geschichten_und_Sagen_210.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)