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Standespersonen auf der Burg zu Wandsbeck (die dem Dänischen Residenten Albert Balthasar Berens gehörte) herrlich bewirthet, so daß sie sich bis nach Mitternacht erlustirte. Als sie heimkehrte, war das Steinthor längst verschlossen, und wurde selbiges ihr erst auf expresse Order Herrn Bürgermeister Moller’s eröffnet, welcher Herr darüber beinahe Verdruß bekommen, indem die Bürger hierüber fast schwürig geworden waren.

Morgens darauf mit Thoröffnung ritt sie wiederum davon.


107. Von der Kleider-Ordnung.
(1652–1654.)

Vor zweihundert Jahren, als Pracht und Luxus in allen Ständen Hamburgs gar zu groß geworden, haben Rath und Bürgerschaft gemeinsam eine strenge Kleider-Ordnung erlassen, die meistentheils gegen die Hoffahrt des Hamburger Frauenzimmers gerichtet war, welches damals in seinen Anzügen alles Maaß überschritt, und der Gold- und Silber-Brockate, Perlen und Edelsteine, Spitzen-, Sammet- und Seiden-Stoffe nie genug auf den Leib hängen konnte, also daß manch guter Bürger an der Prunksucht seiner Eheliebsten elendiglich zu Grunde gehen mußte. In der neuen Kleider-Ordnung aber stand’s genau geschrieben, was zu tragen verboten war, nämlich Seiden-Knüppels (Spitzen), mit Edelsteinen besetztes Geschmeide aller Art, güldene oder silberne Stoffe und Stickwerke und dergl. Die den vornehmeren Frauen erlaubten Mäntelchen (Mantillen) durften von keinem Seidenzeuge, auch nicht mit Zobel und anderm köstlichen Futter staffiret sein. Güldene Ketten durften die Frauen des ersten Standes, dahin die Frauen der Rathmänner, der Graduirten (Doctoren wie Licentiaten), der

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Otto Beneke: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg: Perthes-Besser & Mauke, 1854, Seite 314. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Beneke_Hamburgische_Geschichten_und_Sagen_314.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)