Seite:De Constitutio criminalis Carolina (1533) 012.jpg

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Register vnd ordnung


Von reissen mit glüenden zangen cxciiij
Formierung der vrtheyl eyns sörglichen manns inn gefengknuß zuo verwaren cxcv
Von leibstraff / die nit zum todt oder gefengklicher verwarung / wie obsteht / verurtheylt werden soll cxcvj
¶ Am drei und viertzigsten blat
Einfürung der vrtheyl vorgemelter peinlicher leibstraff halb / die nit zu°m todt gesprochen werden cxcvij
Merck die nachuolgenden beschluß eyner jeden vrtheil
Abschneidung der zungen / Abhawung der finger / Oren abschneiden / Mit ru°tten außhawen cxcviij
Von form der vrtheyl zu° erledigung eyner beklagten personen cxciv
¶ Am vier vnd viertzigsten blat
Von dem gerichtskosten an den peinlichen gerichten cciiij
Wie die Richter von straffung der übelthätter keyn sonderliche belonung nemen sollen ccv
¶ Am fünff vnd viertzigsten blat
Wie es mit der flüchtigen übelthätter gütter gehalten werden soll ccvj
Von gestolner oder geraubter hab / so inn die gericht kompt ccvij
¶ Am siben vnd viertzigsten blat
Mit was maß die werckleut inn den peinlichen gerichten nottürfftige galgen zu° machen vnd zu° bessern schuldig sein ccxv
Von mißbreuchen vnd bösen vnuernünfftigen gewonheyten / so an etlichen orten vnd enden gehalten werden ccxviij
¶ Am acht vnd viertzigsten vnd letsten blat
Erklerung bei wem / vnd an welchen orten rath gesu°cht werden soll ccxix
¶ Ende des Registers.