Römischen Reichs peinlich gerichts ordnung. | XXIII |
cv. ITem ferner[WS 1] ist zuouermercken / inn was peinlichen fellen oder verklagungen / die peinlichen straff inn disen nachuolgenden artickeln nit gesetzt oder gnuogsam erklert oder verstendig wer / sollen Richter vnd vrtheyler (so es zuo schulden kompt) radts pflegen / wie inn solchen zuofelligen oder vnuerstendtlichen fellen / vnsern Keyserlichen rechten / vnd diser vnser ordnung am gemessigsten gehandelt vnnd geurtheylt werden soll / vnd alßdann jre erkantnuß darnach thuon / Wann nit alle zuofellige erkantnuß vnd straff inn diser
vnser ordnung gnuogsam mögen bedacht und beschriben werden.
cvj. ITem so eyner Gott zuomist / das gott nit bequem ist / oder mit seinen worten gott / das jm zuosteht abschneidet / der almechtigkeyt gottes / sein heylige muotter die jungkfraw Maria schendet / sollen durch die amptleut oder Richter von ampts wegen angenommen / eingelegt vnd darumb an leib / leben oder glidern / nach gelegenheyt vnd gestalt der person vnd lesterung gestrafft werden.
Doch so ein solcher lesterer angenommen vnd eingelegt ist / das soll an die oberkeyt mit nottürfftiger vnderrichtung aller vmbstende gelangen / die darauff Richter vnnd vrtheylern bescheydt geben / wie solche lesterung den gemeynen vnsern Keyserlichen rechten gemeß / vnnd sonderlich nach innhalt besonderer artickeln vnser Reichs ordnung gestrafft werden sollen.
cvij. ITem welcher vor Richter oder gericht eyn gelerten meyneydt schwert / so der selb eydt zeitlich guot antrifft / das inn des / der also felschlich geschworn hat / nutz kommen / der ist zuouorderst schuldig / wo er das vermag / solch felschlich ab beschworn guot dem verletzten wider zuo keren / soll auch darzuo
- ↑ Im Original steht „ferrer“.
unbekannt: Keyser Karls des fünfften: vnnd des heyligen Römischen Reichs peinlich gerichts ordnung. , Mainz 1533, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Constitutio_criminalis_Carolina_(1533)_057.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)