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Quellen seinen seltsamen Beweis von der Unverantwortlichkeit des Königs an der That. Aber keiner von beiden und ebenso wenig irgend ein anderer Schriftsteller hat den Versuch gemacht, uns zu erklären, welche Gewalt die 4500, sei es zur Hinrichtung zwang oder sie antrieb, sich selbst dem Tode zu weihen. Es wird nöthig sein, im Laufe der Untersuchung auf diese Frage zurückzukommen.

Prüfen wir zunächst die Quellen, welche über die sächsischen Ereignisse des Jahres 782 berichten.

Die Annales Mosellani, mit denen die Lauresham. und das Chronic. Moissiacense übereinstimmen, berichten: Habuit Karlus rex conventum magnum exercitus sui in Saxonia ad Lippiabrunnen; et constituit super eam comites ex nobilissimis Saxonum genere. Et cum eos cognovisset iterum a fide dilapsos et cum Widuchindo[1] ad rebellandum esse adunatos et quod nonnulli suorum in hac seditione interissent[2], rursum abiit in Saxoniam et vastavit eam et ingentem Saxonum turbam atroci confodit gladio.

Wenn wir nur diese Nachricht hätten, würde Niemand in den Worten ingentem turbam atroci confodit gladio eine nach voraufgegangener Untersuchung erfolgte Hinrichtung vermuthen. Sie scheinen vielmehr nur zu sagen, dass der König den Aufstand mit Gewalt und ohne Schonung, atroci gladio, niederschlug, wobei zahlreiche Sachsen, sei es im Kampfe oder auf andere Weise, ihr Leben verloren. Andererseits ist freilich nicht ausgeschlossen, dass die Worte von einer förmlichen Hinrichtung reden könnten, und es ist möglich, dass die verlorene Quelle der genannten Annalen deutlicher von einer solchen sprach. Vielleicht haben wir einen Beleg dafür in der knappen Notiz der Ann. s. Amandi: Saxones rebellantes plurimos Francos interfecerunt; et Karolus congregatos Saxones jussit eos decollare. Beachtenswerth ist hier, dass in den Worten, die Sachsen seien congregati[3], ein Gerichtstag angedeutet zu werden scheint.

Einen anderen, für die hier in Betracht kommende Zeit von der Quelle der Mosell. und Lauresham. unabhängigen, aber doch

  1. cum W. fehlt in Chr. Moiss.
  2. et quod – interissent fehlt in Ann. Lauresham.
  3. Vergl. Cap. de partib. Saxon. c. 34: nisi forte missus noster de verbo nostro eos congregare fecerit.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_081.jpg&oldid=- (Version vom 8.11.2022)