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Philipp hat nicht nur die Lehnshoheit der Curie über Sicilien nicht anerkannt, und demgemäss die Vormundschaft des Papstes über Friedrich, die dieser als Lehnsherr übte[1], verworfen, er hat Sicilien als König kraft kaiserlichen Rechtes direct als Bestandtheil des Reiches in Anspruch genommen. Nur so ist es zu erklären, dass er Markward zum „procurator regni Siciliae“ zu seinem Stellvertreter in Sicilien ernennt[2]. Er handelt hierbei im Einverständniss mit den Fürsten, welche ihn gewählt hatten. Diese schreiben nach der Königswahl Philipps an den Papst, er solle nicht die Hand nach Rechten des Reiches ausstrecken, und demgemäss Markward dem Markgrafen von Ancona Herzog von Ravenna und procurator regni Siciliae Unterstützung gewähren[3]. So können sie nur schreiben, wenn sie das Königreich Sicilien als einen Bestandtheil des Reiches betrachten. Und der Papst versteht ihre Sprache, denn in seiner Antwort behauptet er, dass kein Zweifel darüber bestehen könne, dass das Königreich Sicilien ad jus et proprietatem apostolicae sedis gehöre[4].

Im Uebrigen hütet sich Innocenz auf diesen Streitpunkt gegenüber den deutschen Fürsten Gewicht zu legen. Schon in seiner Antwort auf den Brief der Fürsten erhebt er die Verdächtigung gegen Philipp, dass dieser die königlichen Rechte seines Neffen in Sicilien beeinträchtigen wolle[5], gleichsam

  1. So sagt Innocenz selbst; vergl. Winkelmann, Philipp p. 125 u. 126.
  2. Chronica regia Coloniensis ed. Waitz p. 167; vergl. Winkelmann, Philipp p. 110, 176, 358; Winkelmann p. 486 scheint es sich nicht klar gemacht zu haben, dass Philipp mit seinem Anspruch auf die Vormundschaft über Friedrich für das Königreich Sicilien zugleich das päpstliche Recht an Sicilien bestritt. Auch bei Ficker, Forschungen II, p. 387, vermisse ich die Scheidung der kaiserlichen Rechte auf Sicilien, welche Philipp in Anspruch nahm, und der königlichen Rechte Friedrichs. Dass Philipp König von Sicilien zu werden beabsichtigt habe, ist allerdings eine Verdächtigung des Papstes, an die er selbst nicht glaubte. In einem Briefe an König Philipp von Frankreich (Innocentii registr. 64, p. 718) schreibt Innocenz selbst, dass Philipp Sicilien für seinen Neffen in Anspruch nähme (vergl. auch die Cölner Chronik: Markward habe Sicilien occupirt, ut fertur, servandum puero). Nichtsdestoweniger konnte die Curie mit Recht behaupten, dass Philipp ihr Sicilien streitig mache.
  3. Innocentii registr. 14, p. 691.
  4. Innocentii registr. 15, p. 691.
  5. Ein Vorwurf, den er selbst nicht ernst meinte. Vergl. oben Note 2.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_109.jpg&oldid=- (Version vom 9.11.2022)