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das Gleiche schon zur Genüge aus dem Schreiben des kraft jenes Stiftungsbriefs zur Leitung der Promotionen berufenen Dompropsts zu Worms von 1407, Winkelmann, Urkundenbuch der Univ. Heidelberg I, 101 N. 62, denn in demselben nennt er sich ejusdem universitatis Cancellarius. Die Zeugnisse sind so zahlreich, dass es nicht nöthig ist, länger dabei zu verweilen, dass das in jenen acht Stiftungsbriefen ohne Nennung des Namens Kanzler verstandene Amt das Amt des Kanzlers ist.


4. Die Gründung deutscher Universitäten zur Zeit der Luxemburger.

1. Prag.

Prag[1] wurde durch einen Stiftungsbrief Clemens VI. vom 26. Januar 1347 gegründet. König Karl, sagt der Papst in der Einleitung, habe ihm vortragen lassen, wie in seinem Königreiche Böhmen und vielen benachbarten Ländern kein Generalstudium sei, und dass die Errichtung eines solchen sehr nützlich wäre; desshalb und um der Devotion willen, welche Karl und seine Vorfahren der römischen Kirche bewiesen hätten, wolle er verfügen, dass in Prag ein Generalstudium in allen Facultäten sein dürfe. Wer nur diese eine Bulle liest, wird den Eindruck empfangen, als habe sich Karl wirklich nicht selbst für berechtigt gehalten, das Generalstudium zu errichten. Allein wir haben gesehen, dass derartige Erwägungen nun einmal die Form der Stiftungsbriefe bildeten und sodann dass Karl selbst die von den Stadtstaaten Arezzo und Siena errichteten Universitäten als legitime behandelte und also die von Thomas von Aquin im 13. und von vielen Rechtslehrern Italiens auch im 14. Jahrhundert vertretene Ansicht zuliess, welche für die Inhaber der landesherrlichen

  1. Der aus Raynaldi Annales ad 1347 Nr. XI, p. 441 entnommene Druck des Magnum Bullarium Romanum (Turiner Ausg.) IV, 496 ist unvollständig. Es fehlt die Einleitung über Karls Gesuch. Der Druck bei Berghauer, Proto-Martyr Joh. Nepomucenus (1736) I, 72 f. ist vollständig, aber voller Fehler. Der Abdruck der Monumenta hist. univ. Pragensis II, 219 ist mir augenblicklich nicht zugänglich. Der Stiftungsbrief Clemens VI. für Pisa (Fabroni, Historia academiae Pisanae (3 B. Pisis 1791–95) I, 404 hat ganze Abschnitte übereinstimmend mit dem für Prag, aber in dem Pisaner wird das jus doctorandi als eine weitere Gnade (amplioribus honoribus) bezeichnet, in dem für Prag nicht.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_135.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)