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Gewalt das Recht in Anspruch nahm, Universitäten zu errichten. Ausserdem war Karl römischer König, als er um den Stiftungsbrief bat, und dass er als solcher befugt war, Universitäten zu errichten, das war allgemeine Lehre. Er kann desshalb jenes Gesuch nur in der Weise gestellt haben, wie die politischen Gewalten öfter auch Acte durch den Papst bestätigen liessen, die sie durchaus selbständig zu vollziehen befugt waren. Dem entspricht es, dass Karl 1348 die Gründung der Universität durch einen Stiftungsbrief vollzog[1], in welchem er sich weder auf eine ihm vom Papste ertheilte Vollmacht noch auf die von Papst Clemens vollzogene Stiftung berief, sondern ohne diese Bulle zu erwähnen, das Generalstudium selbständig und von sich aus gründete. König Karl verfuhr in dieser Stiftungsurkunde nicht anders, wie die neapolitanischen Könige bei der Gründung und Neugründung von Neapel und Salerno, aus deren Stiftungsbriefen er auch grösstentheils die Gedanken und Redewendungen zu seinen Urkunden entnahm[2]; Karl war römischer König, die goldene Bulle, welche er als Siegel benutzte, zeigt die Inschrift Aurea Roma, aber der Stiftungsbrief ist, seinem Inhalt und seiner Fassung nach, doch nicht mit den kaiserlichen Briefen zu vergleichen, durch welche Karl selbst und Friedrich der Schöne die von den territorialen Gewalten Italiens und des Königreiches Arelat gegründeten oder beabsichtigten Generalstudien anerkannten und bestätigten, sondern den Stiftungsbriefen der französischen, spanischen und neapolitanischen Könige. Diese königliche Gründung erscheint demnach als ein selbständiger Act neben der päpstlichen, und Karl hat dies päpstliche Privilegium nicht erbeten, weil er es für unumgänglich, sondern weil er es für nützlich hielt. Darum berief er sich auf diesen päpstlichen Stiftungsbrief auch nicht in allen, aber in einigen Urkunden[3].

  1. Böhmer-Huber, Regesta Imp. t. VIII, Nr. 655 zählt die Drucke auf.
  2. Wenn er sie auch stärker einprägte, als dies bisweilen geschehen ist.
  3. So in N. 214 des von Johann von Geilnhusen zusammengestellten und von Hoffmann, Sammlung ungedruckter Nachrichten, Halle 1737, herausgegebenen Formelbuchs von Karls IV. Kanzlei ib. II, 222, sowie in dem Schreiben bei Mencken Scriptores III, 2018. Das erste Schreiben ist ein Formular für Einladungsschreiben an Ordensgenossenschaften, welche
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_136.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)