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2–4. Wien mit Zuziehung von Krakau und Fünfkirchen.

Während der Regierung Karls IV. sind von den drei benachbarten und mächtigen Landesherren, den Königen von Polen und Ungarn und dem Herzoge von Oesterreich fast gleichzeitig (1364–1367) Generalstudien gegründet worden, und alle drei Fürsten erbaten dazu Stiftungsbriefe von Papst Urban V.; dass sie sich nicht an den Kaiser wendeten, ist bei allen schon aus

    sie auffordern, geeignete Genossen nach Prag zum Studium der Theologie zu senden.
    Das andere (Mencken III, 2018) ist ein Schreiben Karls an einen Magister W., den er mit dem Rectorat über die Schule der Kirche Sta. Maria penes laetam curiam beauftragt. Dies Schreiben sagt, dass in Prag de gratia summi pontificis ad nostrae supplicationis instantiam ein Generalstudium errichtet sei, dass es aber noch an manchem fehle, und dass namentlich die Haltung und Ordnung der die Schule an der Marienkirche besuchenden Scholaren zu wünschen übrig lasse. Desshalb ernenne er, der König, den W. zum Rector und Magister dieser Schule mit allen Rechten über dieselbe und ertheile ihm Vollmacht, in dieser Schule Medicin und die Fächer der Artes zu lesen, alle und jeden actus magistrales zu vollziehen und alles zu thun, was für den glücklichen Stand und heilsameren Fortgang des geplanten Studiums geeignet sei.
    Klar ist, dass diese Schule mit der Universität zusammenhängt, dass von ihrem Gedeihen das der Universität mit abhängt; dass aber diese Schule nicht selbst schon das Generalstudium ist, dass hier nicht ein lebenslänglicher Rector des Generalstudiums bestellt wird. Denn erstens wurden in Prag jedenfalls schon 1353 jährliche Rectoren bestellt (fontes rer. Austr. VIII, 600), und es spricht alles gegen die Annahme, dass vorher eine andere Verfassung geplant sei, und zweitens unterscheidet der Brief deutlich zwischen dem studium generale und dieser schola. Es ist offenbar das bereits vor dem Generalstudium vorhandene Particularstudium, dessen Karl IV. schon in seinem Schreiben an den Papst erwähnte. Der Brief gehört dann in die Zeit, da das päpstliche Privileg bereits erlassen, das Generalstudium aber noch nicht eingerichtet und auch wohl die Stiftungsurkunde Karls noch nicht erschienen war. Das lebenslängliche Rectorat über diese Schule hinderte die Ausbildung des jährlichen Rectorats des Generalstudiums nicht.
    Die Stellung wäre dann eine ähnliche, wie die der Vorsteher der grossen Collegien in Oxford und Paris. Die Ueberschrift bei Mencken K. Waltherum facit Rectorem perpetuum Academiae Pragensis ist jedenfalls irrig, und nicht weniger irrig ist die Meinung Denifle’s S. 590, dass Karl dem Magister hier das Recht ertheile, Promotionen vorzunehmen. Das steht nicht da und ist mit der Organisation des Prager Generalstudiums nicht zu vereinigen.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_137.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)