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Souverän und datirt die Urkunde auch nicht nach den Jahren des Kaisers, sondern nur nach seinen eigenen Regierungsjahren. Darin gleicht er den Königen von Polen und Ungarn, und die Thatsache, dass er den Papst um einen Stiftungsbrief bat, ist auch bei ihm noch kein hinreichender Beweis, dass er einen solchen für unumgänglich hielt.

Herzog Rudolf starb bereits im Juli desselben Jahres, und zwar auf einem Kriegszuge; der päpstliche Stiftungsbrief war vermuthlich nicht einmal mehr in seine Hand gekommen, und gegen seine Universität erhoben sich bald Schwierigkeiten mancherlei Art[1], aber sie entwickelte sich doch weiter[2] und bestand noch, als Herzog Albrecht 1384 in die Lage kam, ihr seine Aufmerksamkeit und Hilfe nachdrücklicher zuzuwenden. Auf seine Bitte wiederholte Urban VI. den Stiftungsbrief Urbans V. und erweiterte ihn durch die Gewährung der theologischen Facultät (20. Februar 1384, Kink, Gesch. d. Univ. Wien II, 43, N. 8), und er selbst erneuerte den Stiftungsbrief Herzog Rudolfs in demselben Jahre[3].

Albrecht sagt, er wolle die Bestimmungen Rudolfs knapper und klarer fassen, aber er hat zugleich wesentliche Aenderungen vorgenommen. Nach Rudolfs Brief durften Rector und Procuratoren nur aus den Artisten gewählt werden, im engen Anschluss an die Pariser Bestimmungen, Albrecht beseitigte diese

    nur im ersten Sinne zu verstehen, von den „gegründeten“ Universitäten regelmässig im letzteren. Kasimirs Stiftungsbrief für Krakau bezeichnet sich z. B. am Schluss selbst als praesens privilegium; Codex diplom. Cracov. I, 4.

  1. Dies zeigen schon die Urkunden Kink I, 2, S. 4, N. 2 und 3.
  2. Erhalten sind 3 Beschlüsse der Universität aus dem Jahre 1366; Kink II, 32 ff., die Nummern 5, 6 und 7.
  3. Merkwürdig ist, dass er dabei nur Urbans V. Genehmigung erwähnt, nicht auch Urbans VI. und gleichwohl das Generalstudium in allen vier Facultäten unter ausdrücklicher Erwähnung der Theologie bestätigt; da in diesen Urkunden aber so vielfach Wichtiges unerwähnt gelassen wird, so darf man aus diesem Verfahren den sonst nahe liegenden Schluss nicht ziehen, dass Urbans VI. Bulle dem Herzoge noch nicht zugegangen war, und ebenso wenig den anderen, dass der Herzog Urbans V. Verbot der Theologie absichtlich verschweige und als nichtig behandele. Umgekehrt ist freilich aus der Thatsache, dass Albrecht die Universität mit Theologie gründete, auch nicht zu folgern, dass er Urbans VI. Bulle bereits erhalten hatte. Da sein Stiftungsbrief (Kink II, 49, N. 10) ohne Datirung erhalten ist, so müssen diese Fragen unerledigt bleiben.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_145.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)