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Sixtus IV. Sie empfingen also ebenfalls alle päpstliche Stiftungsbriefe[1], und aus denselben erhält man noch stärker als bei Gründung der Universitäten Erfurt, Wien u. s. w. den Eindruck, dass die deutschen Reichsfürsten dem Papste den entscheidenden Einfluss einräumten und sich nicht für berechtigt erachteten, von sich aus eine Universität zu gründen[2]. Die wiederholte Uebung musste natürlich die Gültigkeit der Theorie verstärken. Es kam hinzu, dass die Gründung dieser deutschen Universitäten gebunden war an die Incorporation oder Ueberweisung geistlicher Stifter oder einzelner Pfründen derselben an die Universität, und dass solche Incorporation und die mit derselben verknüpfte Veränderung[3] der stiftungsmässigen Ordnungen von dem Papste bestätigt werden musste.

Aber dieser Höhepunkt des päpstlichen Einflusses bezeichnet auch den Wendepunkt.

Einmal taucht doch jetzt auch in Deutschland das Bedürfniss auf, den Kaiser um eine solche Bewilligung anzugehen, und zwar unter dem Einfluss der humanistischen Strömung und der stärkeren Betonung des Studiums des römischen Rechts. Die Vernachlässigung dieser Studien in Deutschland im 14. Jahrhundert

    Stiftungsbriefe, enthält aber sehr viel Eigenthümliches, besonders dadurch, dass die Incorporation verschiedener Pfründen gleich in derselben ausgesprochen wurde.

  1. Sie sind nicht so gleichartig wie die Urbans V. und Urbans VI., aber es ist nicht nöthig, die Abweichungen im Einzelnen zusammenzustellen, nachdem an jener Gruppe die Art derselben zur Anschauung gebracht worden ist.
  2. Lehrreich sind in dieser Beziehung die Urkunden, welche sich auf die Gründung von Greifswald beziehen. Kosegarten, Geschichte der Universität Greifswald 1856, II, p. 4–18, N. 1 bis N. 8. Nicht bloss, dass der Papst „auf Bitten des Herzogs das Studium errichtete“, es wird auch wiederholt als ein Geschenk des Papstes an den Herzog, als eine Gründung des Papstes für den Herzog bezeichnet. So sagt N. 5, p. 10, die Stadt Greifswald studio noviter per… dom. apostolicum… domino nostro W. duci… fundato und N. 6, p. 11 der Bischof dominus Calistus… dom. W. duci… quandam largifluam dederat donationem, videlicet erectionem novi studii in Grypesvaldis.
  3. Bei der Gründung von Ingolstadt wurde z. B. ein Kloster, das im Besitz von patres conventuales seu gaudentes war, an fratres observantes überwiesen, welche keine unbeweglichen Güter besitzen durften, Prantl I, 18, damit die Rente der Güter für Zwecke der Universität frei werde.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_157.jpg&oldid=- (Version vom 11.11.2022)