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besondere Gewährung des römischen Rechts, aber vorher hatte sie doch ausdrücklich anerkannt, dass das Generalstudium auf Grund des päpstlichen Privilegs „in allen Facultäten“ also auch im römischen Recht gegründet worden sei[1].

21–22. Frankfurt, Wittenberg.

Kaiser Maximilian soll auf dem Reichstag zu Worms 1495 die Kurfürsten ermahnt haben, dass ein jeder in seinem Lande eine Universität errichte[2], doch ist damit nicht gesagt, dass er ihnen das Recht zugesprochen hätte, dies aus eigener Gewalt zu thun. Aber wenn auch die Kurfürsten selbst noch fern davon waren, dies zu beanspruchen, so musste doch diese Anregung die Vorstellung verstärken, dass es Sache des Einzelstaates sei, Universitäten zu gründen. Mochte man die Mitwirkung der Universalgewalten erbitten: mit jener Anschauung musste die Vorstellung von der Wichtigkeit dieser Mitwirkung zurücktreten. Dies geschah denn auch im 16. Jahrhundert, aber langsam.

Frankfurt. Zur Gründung einer Universität in Frankfurt erbat Markgraf Johann Cicero († 1499) ein Privileg von Papst Alexander VI.[3] und von Kaiser Maximilian[4], starb aber, ehe er die Gründung vollziehen konnte. Seine Söhne erbaten dagegen

  1. Riegger, Opuscula p. 436 „ain Universität und gemeine hohe Schulle aller Facultäte“.
  2. Die Nachricht wird als allgemein bekannt behandelt von J. J. Müller, Reichstagstheatrum unter Maximilian I., I. Theil (1718), II. Vorstellung cap. XLV, p. 463 f., der sich dabei auf Lambecius Commentaria de bibliotheca Cesarea I, 31 (ed. 2, Kollarii opera) stützt. Auf meine Anfrage hatte H. Ulmann die Güte, zu untersuchen, ob sich directe Zeugnisse dafür finden liessen; er findet die Nachricht an sich glaubhaft und möchte unter den äusseren Zeugnissen am meisten Gewicht legen auf die ähnliche Nachricht bei Chytraeus in seiner 1585 abgeschlossenen Chronica Saxonica (Leipziger Ausgabe in Folio, welche bis 1593 fortgesetzt ist,) p. 146. Der Kurfürst von Sachsen sei 1502 durch den Cardinal von Gurk zur Gründung einer Universität aufgefordert und ferner durch Kaiser Maximilian, qui omnia liberalium artium… studia excitarit et aliquoties in comitiis electores hortatus erat, ut singuli in suis ditionibus academiam conderent.
  3. Dies ergibt sich aus dem erzählenden Theil der Bulle Julius II. von 1507, Becmanus, Notitia p. 14. Die Bulle selbst ist nicht bekannt.
  4. Maximilian sagt es selbst in der den Söhnen 1500, 26. Octbr. ausgestellten Urkunde. Becmanus, Notitia univ. francofurtanae 1707. fol. p. 9. Maximilian hatte das Privileg für den Vater noch nicht ausgestellt.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_161.jpg&oldid=- (Version vom 11.11.2022)