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Papste ersucht, für die Durchführung dieser Massregel einzutreten, und ebenso der böhmische Thronfolger, der spätere Kaiser Karl IV., zur Unterstützung des Inquisitors Gallus aufgerufen[1]. Bereitwillig gab Karl dem Verlangen des Papstes nach; schon um 1344 sehen wir das Inquisitionsgericht im Besitze einer Anzahl von Häusern in Prag, welche aus dem confiscirten Vermögen der verurtheilten Häretiker bezahlt werden[2]. Nichts desto weniger erhebt Papst Clemens VI. in einem Schreiben vom 30. Juni 1346, auf Beschwerden des Inquisitors Gallus sich berufend, bei dem Prager Erzbischof abermals Klage über den Mangel von Gefängnissen für die böhmischen Ketzer und heisst den Erzbischof Abhilfe treffen[3]. Im Vertrauen auf die in ihrer Art in Deutschland einzig dastehende mächtige Unterstützung seitens des Landesfürsten scheint der Inquisitor Gallus in Ausübung seines Amtes den Bogen allzu straff gespannt zu haben. In der Zeit nach seiner Rückkehr aus Avignon wurde er in Prag von einem im Einvernehmen mit Mitverschworenen handelnden gewissen Albert überfallen und verwundet; wohl nur durch glücklichen Zufall ist er dem Schicksal seines Ordensbruders, des ermordeten schlesischen Inquisitors Johann von Schwenkenfeld entgangen[4].

Dass die auf den Neuhausischen Gütern verfolgten Ketzer in ihrer Mehrheit den Waldensern zuzurechnen sind, dürfte aus dem

  1. Dudik S. 14 und 23.
  2. Vergl. die Formel in der „Summa Gerhardi“, hrsg. von Tadra, Archiv f. österr. Gesch. 63, 369. Der in der Formel genannte Prager Stadtrichter W[enceslaus Rokyczaner], welcher für die Bezahlung der Kaufsumme für die zu Gunsten der Inquisition angekauften Häuser Bürgschaft geleistet hatte, bekleidete jenes Amt 1337 – Mai 1342 und Juli 1343 – März 1344. Vergl. Tomek, Gesch. der Stadt Prag I, 634, 646. – Frind, Kirchengesch. Böhmens II, 86, nennt als Nachfolger des Gallus als Inquisitor den Dominicaner Konrad, bemerkt aber an einer späteren Stelle (II, 273), dass derselbe mit dem Inquisitor Johann von Schwenkenfeld verwechselt werde.
  3. Dudik S. 31.
  4. Vergl. die Formel in dem von Tadra herausgegebenen Formelbuch des Erzbischofs Arnest von Prag (1343–1364) im Archiv für österr. Geschichte 61, 405. Eine genauere Bestimmung des Datums der Formel, als „um 1350“, ist schwerlich möglich. Nach Tadra S. 272 rühren die Formeln der „Concellaria Arnesti“ meist aus der Zeit 1350–1360 her. Ob das gleichfalls in der Cancellaria (S. 324 ff., 426) erwähnte Attentat auf den Canonicus von Wyssegrad, Ulrich Neumburger, mit dem berührten Vorgang in Verbindung steht, muss dahingestellt bleiben.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 316. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_316.jpg&oldid=- (Version vom 17.11.2022)