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Friaul einnehmen und das österreichische Heer zu sich bringen sollte. Wolle Chaumont aber nicht ausharren, so müsse er zur Zurücklassung von 500 Lanzen und 2000 zu Fuss bestimmt werden.

Für die Einnahme Friauls wird nun folgende Weisung ertheilt: Nach Eroberung und Besetzung Saciles sei ebenso mit Peuschlsdorf (Venzone am Tagliamento) zu verfahren, um die Clausen zu öffnen und dadurch die Zufuhr des in Kärnthen aufgespeicherten Proviants für das Heer zu ermöglichen. Andere Städte, wie Udine, seien nur der Mauern zu berauben und zur Contribution heranzuziehen, Cividale und Grradisca nur, wenn ohne Mühe einnehmbar, zu berücksichtigen. Denn es hiesse Zeit und Geld verlieren, wenn man sich in Belagerung der festen Plätze einliesse, in welche die Venetianer ihre Feldarmee vertheilt hätten. Man solle sich begnügen, ausserhalb jener die Gebirge und Uebergänge einzunehmen und aus den unbefestigten Orten „Frucht und Nutz“ zur Erhaltung des Heeres herbeizuschaffen. Dadurch würde man auf die Dauer die feindlichen Festungen aushungern. Zu Zufuhr und Nachschub würde man nach Ausführung dieses Plans beherrschen mittelst Görz den Isonzo, durch Peuschlsdorf (Venzone) den Tagliamento, durch Sacile die Livenza, durch Belluno u. s. w. die Piave, durch Bassano u. s. w. die Brenta und endlich durch Vicenza den Bacchiglione.

Nach Sicherung Friauls solle das Heer von Noale aus systematisch dem Feind Mittel zu seiner Unterhaltung entziehen[1]. Das werde eher als Belagerung einzelner Plätze dessen Niederwerfung zur Folge haben.

Eine weitere Ausführung zeigen obige Gedanken in einer Instruction vom 29. Juni, durch die Erich von Braunschweig zur Vereinigung mit Anhalt angewiesen wird[2]: Eine besondere Chiffre wird ihm dazu zur Verfügung gestellt und zugleich anempfohlen, durch geheime Unterhandlung die Unterwerfung Friauls vorzubereiten. Erich erhielt Vollmacht, die von den

  1. Dem Grandmaître hatte Max am 9. Juni vorgeschlagen, alles Getreide, auch das unreife, abzuschneiden, um es nicht in Feindes Hände fallen zu lassen.
  2. Augsburg 29. Juni. Von gleichem Datum eine Vollmacht für den Herzog und die Kriegscommissäre (Hannöv. Staatsarchiv).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 370. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_370.jpg&oldid=- (Version vom 18.11.2022)