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die Jahre 1540–42[1]; 1543 erneuert der Papst diese Bewilligung[2]; 1547 auf den Cortes von Monzon erwähnt Prinz Philipp das Fortbestehen der Abgabe[3]; und 1557 lässt sie der neue König selbst gegen den Willen des Papstes forterheben[4]. Wenn ferner 1543 der Verkehr mit Indien schwerer belastet[5], 1546 die Seidensteuer von Granada bedeutend erhöht wird[6], endlich die Gold- und Silbererträge der Neuen Welt immer wuchsen[7], so ist es klar, dass Karls Einkommen als König von Castilien das seiner Vorgänger bei Weitem überstieg[8].

  1. Brit. Mus. Addit. Ms. 9930 fol. 482 a.
  2. Vergl. die Instruction Karls an den consejo de la hazienda aus Barcelona vom 1. Mai 1543 im Brit. Mus. Egerton Ms. 2084 fol. 117 ff.
  3. Danvila V, 347. Da nach dieser Eröffnungsrede der Prinz, der doch schon 1544 die Cortes von Valladolid abgehalten hatte (ib. 334), die Stände „dieser Reiche“ zum ersten Male versammeln soll (p. 348), und doch schon die Schlacht bei Mühlberg erwähnt wird (p. 347), so muss sie auf den Cortes von Monzon von 1547 (ib. II, 137) gehalten worden sein.
  4. Lafuente 13,47. Auch der escusado, der nach Gounon-Loubens 311 erst 1567 eingeführt werden soll, wird schon im Jahre 1544 erhoben (Sandoval 26, 33).
  5. Nicht nur wurde der almoxarifazgo auf die bisher zollfreien Theile der spanischen Küste ausgedehnt, wie Haebler 55 meint (Karl redet in seiner Instruction von 1543 [oben Anm. 2] von den derechos nuebos, que se deben poner de almoxarifazgos en las partes de Castilla, que non se pagan); es wurde wohl auch die Ausfuhr nach Indien ihm unterworfen. Karl schreibt nämlich in der citirten Instruction: Lo que se a cordado [wohl acordado] en lo que toca a la franqueza de mercaderias, que se llevan a las Indias, se deve tambien executar.) Und diese Worte werden sich auf den neuen Erlass vom Febr. 1543 (Nueva Recop. IX tit. 26 ley 1) beziehen, nach dem der almoxarifazgo auch die Ausfuhr nach Indien treffen sollte, die seit 1497 von ihm befreit war. Wenn das Gesetz nach Haebler den bisherigen Zustand nicht änderte, warum entschuldigte es Karl mit der Finanznoth? – Auch der neue Einfuhrzoll von 3 Procent, über den die Abgeordneten 1544 klagen, ist nicht, wie Haebler annimmt, nur ein strengerer Erhebungsmodus gewesen. Aus der Petition 3 der Cortes von 1544 ersehen wir vielmehr, dass wirklich eine neue Abgabe eingeführt war, aber auf die Beschwerde der Cortes suspendirt wurde (Danvila V, 322).
  6. Nueva Recop. IX tit. 30. Nuevo arancel.
  7. 1556 betrug der Antheil der Krone fast 261 cuentos oder 696 000 duc. Lafuente 12, 469 Anm.).
  8. Genau lassen sich seine Einnahmen und damit die Belastung des Landes nicht bestimmen, da in den uns vorliegenden Rechnungen die veräusserten
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 395. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_395.jpg&oldid=- (Version vom 18.11.2022)