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entzogen werde, und suchte diesem Uebelstande abzuhelfen[1]; und 1501 wurde eine Erleichterung des Pferdeausfuhrverbotes zugestanden, die dem Verkehr zwischen Murcia und Aragon zu Gute kommen musste[2]. Bei der übermässigen Reglementirsucht der damaligen Zeit konnten auch schädliche Massregeln nicht ausbleiben; die 1502 erlassene Getreidetaxe musste 1506 auf Verlangen der Cortes aufgehoben werden[3]. Doch wenn auch einem fremden Beobachter, der an den fortgeschrittenen italienischen Landbau gewöhnt war, der spanische recht verächtlich erscheint[4], so wird doch in den folgenden Jahren die Landwirthschaft nicht zurückgegangen sein, da die Cortes keine Klage erheben. Dagegen muss der Aufstand der comunidades, der das Land verheerte, den Ackerbau schwer geschädigt und die Bauern verschuldet haben. Denn 1523 erklären die Abgeordneten, dass seit kurzer Zeit (de poco tiempo aca) in wucherischer Weise (especie de usura) und zum Schaden des Landvolkes das Getreide auf dem Halm verkauft werde. 1528 hat sich der Wucher auch auf den creditirten Verkauf von Ochsen geworfen, und die übermässigen Schuldzinsen in Naturalien, zu denen sich die Bauern verstehen müssen, bieten den Kapitalisten die Mittel, das Land billig einzuschlachten[5]. 1539 haben die Renten schon das Doppelte des gesetzlich erlaubten Satzes von 7 1/7 Procent erreicht[6]. Und so

  1. ib. 247.
  2. Nueva Recop. VI tit. 18 ley 19.
  3. pet. 18.
  4. Vergl. die düstere Schilderung Guicciardini’s, nach dem viele Strecken gar nicht, die übrigen nur schlecht bebaut sind. (Opere inedite VI, 273 u. 276.) Wie weit Italien Spanien voraus war, ergibt sich daraus, dass Medina (Grandezas y cosas notables de España. Alcala 1595, fol. 144 b; doch ist das Werk nach einer handschriftlichen Notiz des von mir benutzten Exemplars schon 1543 erschienen) um 1540 es bemerkenswerth findet, dass in Granada das Land keiner Erholung bedarf; dass noch 1558 eine Denkschrift Philipp II. den Vorschlag macht: que ninguno deje de tres en tres años de sembrar sus heredades (Brit. Mus. Egerton Ms. 2056 fol. 189 b), während Comines sich schon 1495 darüber wundert, dass die Bewohner der Lombardei ne sejournent jamais leurs terres (Memoires, Livre VIII cap. 8; II, 459 ed. Dupont).
  5. Cortes von 1523 pet. 48; 1528 pet. 59 u. 129.
  6. 14 mil el millar (Druck der zu Gesetzen erhobenen Petitionen von 1539 u. 1542. Valladolid 1542, pet. 10).
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 404. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_404.jpg&oldid=- (Version vom 19.11.2022)