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unseres Stückes hat demnach Mitte April 1311 auf der Hinreise von Mailand nach Pavia oder auf der Rückkehr von dort – am 17. April urkundet Heinrich VII. schon wieder in Mailand – stattgefunden.

Einen weiteren Anhalt bietet uns Zeile 28. Der dort genannte Matteo Visconti war nach Niederwerfung des Mailänder Aufruhrs vom 12. Februar 1311 durch den König nach Asti verbannt worden (Joh. de Cermenate, bei Muratori SS. IX, 1248). Er kam von dort erst zum Osterfeste nach Pavia, wo er die Verzeihung des Königs fand (Joh. de Cermenate a. a. O. 1249). Es wird daher anzunehmen sein, dass auch die in Zeile 28 gekennzeichnete Zahlung an Erzbischof Balduin in Pavia erfolgte und sich Zeile 28 bis 37 überhaupt auf den Aufenthalt zu Pavia beziehen. Dazu passen auch vortrefflich Zeile 30 und Zeile 36. Die erstere steht offenbar in Zusammenhang mit der Privilegbestätigung zu Gunsten gewisser Cisterciensernonnen zu Pavia vom 13. April (Bonaini, acta Henrici. I, 379–880), und Zeile 36 weist auf Lodi hin, welches damals im Aufruhr gegen den König begriffen war, aber, wie wir wissen, zu eben jener Zeit flehentlichst um die Gnade des Königs nachsuchte (vergl. Nicolaus v. Butrinto bei Böhmer, Fontes rerum Germanicarum I, 84, Joh. de Cermenate a. a. O. 1249).

In Zeile 22 werden 300 Florin von Bewohnern Bergamos entrichtet. Dass es sich hier um Bergamo handelt, scheint Prowe gar nicht erkannt zu haben, denn er ergänzt irrthümlich Pergamenis statt Pergamensibus. Er unterlässt es auch, bei diesem Posten einen Verweis anzubringen. Und doch ist es klar, dass hier eine Zahlung vom 1. April gemeint ist, denn an eben diesem Tage werden bei (Bonaini I, 286 „a 24 rusticis de comitatu Bergami, qui fuerunt electi valvassores“ 600 Florin an Heinrich VII. entrichtet. Auch Zeile 26 weist auf eben diese Zeit hin, denn bei (Bonaini I, 286 zahlt Novara am 28. März an Heinrich VII. die Summe von 1000 Florin.

Nachdem sich somit das Resultat ergeben, dass die Zahlungen von Zeile 22 bis 37 sämmtlich ungefähr der ersten Hälfte des April angehören, wird es leichter sein, auch diejenigen von Zeile 3 bis 21 gewissen Zeitpunkten zuzuweisen. Prowe will, nach den Anmerkungen von p. 94 und p. 95 zu schliessen, dieselben alle in den Januar verlegen. Er bezieht sich zu dem Zweck auf gewisse Privilegien, die einzelnen der in unserem Verzeichniss erwähnten Personen und Ortschaften durch Heinrich VII. im Januar 1311 gewährt wurden. Damit ist der Zahlungstermin aber noch nicht gegeben, denn es scheint, dass die mit solchen Privilegien Begabten ihren dabei eingegangenen

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 452. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_452.jpg&oldid=- (Version vom 21.11.2022)