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der Oxforder Universitätsstatuten von 1536, die unter dem Namen Erzbischof Lauds gehen[1], aber das Werk commissarischer Berathungen sind, denen ältere Statuten unterworfen wurden. Lob und Tadel, welche diese Feststellung von 1536 verdienen mag, treffen demnach weniger den Erzbischof, als die Universitätskörperschaften, die er mit Bearbeitung der Sache betraut hatte.

Die Geschichte des Hauses Stuart ist heutzutage in England auf die Initiative hoher Kreise fasbionable geworden. Ein soeben erschienenes, sehr lesbares und stellenweise auf selbständiger Nachforschung beruhendes Buch dürfte – wenn anders es Erfolg hat – geeignet sein, die hitzige Parteinahme für die Stuarts etwas abzukühlen[2]. Was der Verf. darin von Jacob I. sagt, ist freilich, wenn gut, nicht neu und viel besser bei Gardiner zu finden, wenn neu, schwerlich stichhaltig. Auf eine Bereicherung historischer Kenntniss laufen die Mittheilungen hinaus, die von dem Gerichtsgang wider die Theilnehmer an der Monmouth-Rebellion gegeben werden: sie vermehren das urkundliche Substrat der grauenhaften Schilderungen, die von diesen Scheusslichkeiten und Justizmorden bei Macaulay zu lesen sind. – Der zweite Band von Law’s Geschichte des Palastes von Hampton Court enthält die Palastgeschichte während der Stuart-Zeit; er bietet Anregendes über die politischen Vorgänge und die Gestaltung des Hoflebens innerhalb desselben. Law erzählt solches gut[3]; aber Evelyn und Pepys, die lebendigen Zeugen des Privatlebens und der Geheimgeschichte des Stuart’schen Hofes, erzählen weit besser.

Von Lecky’s Geschichte Englands im 18. Jahrhundert sind voriges Jahr zwei weitere Bände, der 5. und 6., erschienen. Sie umfassen die Zeit von 1784 bis 1793 und reihen sich den früheren Bänden als würdige Fortsetzung an. Es ist sehr zu bedauern, dass die deutsche Uebersetzung dieses gediegenen Buches allem Anschein nach ins Stocken gerathen ist. – Für Auffassung englischer Geschichte zur Zeit des spanischen Erbfolgekrieges eröffnet Elliot’s Leben Godolphin’s neue Gesichtspunkte[4]. Es steht abzuwarten, ob sie sich auch als die richtigen bewähren. Was der Verf. über den offenbaren Verrath sagt, den Godolphin und Marlborough im Jahre 1694

  1. Clarendon, Hist. of the Rebell. and Civil Wars in England. Reedited by W. Dunn Macray. – Statutes of the University of Oxford compiled in the year 1636 under the authority of Archbish. Laud. Ed. by J. Griffith. With Introduct. by Ch. L. Shadwell. Oxford, Clarendon Press 1888.
  2. F. A. Inderwick, Sidelights on the Stuarts. Lond. 1888.
  3. E. Law, The Hist. of the Hampton Court Palace. Vol. II: in Stuart Times. Lond. 1888.
  4. Hugh Elliot, The Life of Sidney Earl Godolphin, Lord High Treasurer of England 1702–1710. Lond. 1888.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 460. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_460.jpg&oldid=- (Version vom 21.11.2022)