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trug diesen, auf eine Lanze gespiesst, durch das Lager. Es war eine schwere Niederlage, welche hier die Sienesen erlitten. Doch ist es übertrieben, wenn die Florentiner Chronisten sie mit der von Montaperti vergleichen. Denn das guelfische Heer wendete sich nicht gegen Siena, sondern zog nach Florenz zurück, obwohl das Fussvolk von drei Stadtsechsteln von Florenz nach Colle nachgezogen kam. Der Tod Provenzano Salvani’s, welcher in Siena, ohne in Amt und Würden zu stehen, seit einem Jahrzehent der einflussreichste Mann gewesen war, war der unersetzlichste Verlust, den die ghibellinische Partei erlitt. Denn nun regten sich in Siena die reichen guelfischen Adelsfamilien wieder und besetzten Montalcino. Pisa machte im April 1270 auch seinen Frieden mit König Karl auf erträgliche Bedingungen hin, und der neue Statthalter des Königs, Guido von Montfort, bedrängte mit neuen Truppen Siena vom Süden her. Durch seine Verheirathung mit einer Tochter des Grafenhauses der Aldobrandeschi, das schon seit lange mit Siena verfeindet war, gab dieser dem Kampfe noch einen persönlichen Charakter. Doch waren die Bedingungen, unter denen die Sienesen jetzt mit dem Könige abschlossen, noch ganz glimpfliche. Dieser wollte offenbar vor seiner Expedition nach Tunis wenigstens für den Augenblick in Tuscien Frieden haben und der Pisaner Flotte sicher sein. Die Sienesen versprachen ihre Stadtverfassung zu reformiren und die Guelfen zurückzurufen. Aus vier von der Comune vorgeschlagenen, der römischen Kirche gehorsamen Personen wählte der König oder sein Vicar den Podestà und Capitano del popolo aus; die Gefangenen werden gegenseitig ausgetauscht; den Sienesen sind dieselben Handelsvortheile zugestanden wie den Pisanern; erst wenn die städtischen Parteien untereinander Friede geschlossen haben, darf der König oder sein Vicar die Stadt betreten[1]. Auf diese und andere Bedingungen hin einigten sich am 4. August die Vertreter der Comune und Guido von Montfort in Lucignano. An die Stelle des Podestaten Guido Novello trat Palmerius Martini von Fano, der sich von Gottes und des

  1. Die Verträge vom 4. August bei Saint-Priest IV, 246 u. f. Auf Grund des überreichen Actenmateriales, das in Siena über diese Zeit vorhanden ist, liesse sich eine sehr eingehende Darstellung dieser Umwälzung geben. Wir können hier nicht auf sie weiter eingehen.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_052.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)