Seite:De DZfG 1889 02 072.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

in die Statuten der Stadt aufgenommen wurden, sondern weil wichtige Verfassungsvorgänge unmittelbar daran anknüpften.

Die Aufgabe, der sich der Cardinal zu unterziehen hatte, setzte sich aus drei Theilen zusammen: Er hatte die feindlichen Parteien zu versöhnen, eine Verfassung zu schaffen, welche für die Zukunft den geschlossenen Frieden aufrecht zu erhalten versprach und diese mit Garantien zu umgeben, die eine Beseitigung unmöglich zu machen schienen. Um diese schwierigen Aufgaben zu lösen, hatte er sich über die dem Streite zu Grunde liegenden Thatsachen und über zahllose Personenfragen von eingeborenen und kundigen Florentinern belehren zu lassen[1]. Sie mussten ihn auch bei dem Fortgange des Versöhnungswerkes unterstützen. Er berief dazu vierzehn angesehene Männer, sechs, so scheint es, aus jedem Stadttheil, nur Oltramo und San Piero, Scheraggio stellten je drei. Acht von ihnen sollten Guelfen und sechs Ghibellinen sein. Es waren geschäftskundige Männer, zwei ersten Adelsfamilien der Stadt angehörend. Es begegnen uns unter ihnen die Namen Buondelmonti, Cavacanti, Donati, Tornaquinci, della Tosa u. A. Der Cardinal beschloss, dieses Vierzehnmännercolleg, deputati super bono statu civitatits Florentie et tractatu pacis, sofort auch äusserlich bei seiner ersten grösseren Action in Thätigkeit treten zu lassen. Das geschah in einem Parlament der gesammten Comune, das auf dem Platz von Santa Maria Novella am 18. Januar 1280 abgehalten wurde, und in dem er seinen Schiedsspruch zwischen den Parteien verkündete. Sämmtliche Räthe der Stadt, deren Beamte und Magistrate wohnten demselben bei. Eine Reihe von hohen Würdenträgern der Kirche, der Erzbischof von Bari[2], die Bischöfe von Lucca, Pistoja, Arezzo u. A. umgaben den Legaten des Papstes. Dieser hatte schon am 13. beziehungsweise 15. Januar die ganze

  1. Es versteht sich das von selbst. Der Cardinal sagte es aber auch ausdrücklich in seiner Rede vom 18. Januar: multis siquidem cum predictis Guelfis et Gibellinis tractatibus habitis et condictione negotii provida deliberatione pensata super concordia et pace partium predictarum presentem sententiam fecimus.
  2. Dieser geistliche Würdenträger scheint den Cardinal ständig begleitet zu haben. Er war auch bei den Friedensschlüssen der Lambertazzi und Geremei in Bologna und Imola im Juni und August (?) 1279 gegenwärtig. Ghirardacci l. c. I, 248
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_072.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)