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und Dolmetschers, den sich der Hofkanzler Rudolf für seine Unterhandlungen mit den Florentinern gewählt, eine glückliche war, erscheint uns auch nicht zweifellos. Denn wer war doch jener Guido von Suzaria, von dem es in der Consulta vom 20. Mai heisst, er erwarte den Hofkanzler in Florenz und habe dem Rath dessen an ihn gerichtetes Schreiben gezeigt? Wir kennen ihn nur zu gut als einen alten Diener Karl’s, der an dem Tage, als Conradin in Neapel hingerichtet wurde, hundert Goldunzen – beiläufig 6090 Francs damaliger Währung – als Professor in Neapel ausgezahlt erhielt, von seinen Schülern aber das Gerücht verbreiten liess, er habe im Rathe der vom Könige einberufenen Rechtskundigen der Verurtheilung Conradin’s aufs lebhafteste widersprochen. Seitdem war der in modern bunter Tracht einherstolzirende Professor freilich in den Diensten Vieler gewesen und hatte dem Hofkanzler schon bei dessen früherer Fahrt nach der Lombardei und der Romagna 1275 als Dolmetscher gedient, indem er das, was Rudolf literaliter gesagt hatte, da dieser der lateinischen d. h. hier der italienischen Sprache nicht mächtig war, in die Volkssprache übersetzte[1]. Jetzt hielt sich Guido in Bologna auf. Ob dieser Mann aber die Interessen des Hofkanzlers ganz treu vertreten hat, scheint mir nicht recht sicher. Als der Rath der Stadt beschloss, dem Könige Karl auf sein ostensibles Schreiben vom 24. Mai durch eine Commission von drei Rechtskundigen und drei Stadthäuptern (? capitudines) antworten zu lassen, was dem Recht und der Ehre des Königs und der Comune entspreche, da war man wohl sicher, dass der höflich abwehrende Bescheid den König nicht sonderlich verletzen werde[2]. Das Stadtregiment lag ja damals schon

  1. Savigny, Geschichte des r. R. im Mittelalter V, 390, Anm. o.
  2. Der Inhalt der Antwort an den König ist uns in den Consulte wieder nicht aufbewahrt. Ich habe über sie hier nur zusammengestellt, was sich aus den Aeusserungen der Rathsherren ergibt. Cardinale Tornaquinci, derselbe, der 1279 der Führer der Gesandtschaft an Nicolaus III. war, rieth, dieselbe Commission, welche dem kgl. Gesandten geantwortet, solle auch dem Könige schreiben: dummodo nulla responsio obligatoria et ex qua Comune Florentie possit reprehendi. Wie viele in das Intriguenstück, das hier aufgeführt wurde, eingeweiht waren, entzieht sich jeder Kenntniss. Der Kanzler Rudolf liess von dem Briefe König Karl’s vom 24. Mai beglaubigte Abschriften nehmen (Lami, Monumenta I, 496). Aber was half das?
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_082.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)