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unter dem grande volume e confusione[1] versteht, die mit dem Rath der Vierzehn beseitigt worden sei.

Haben uns die Chronisten nichts von dem Nebeneinanderbestehen der Vierzehnmänner und der Prioren, das ein Jahr lang dauerte, berichtet, so geben sie uns dagegen den Zeitpunkt der Entstehung des Priorats genau an, während uns die noch vorhandenen Rathsprotocolle hierüber im Dunkeln lassen. Denn die Consulte sind uns aus dem Frühjahre 1282 und aus dem Sommer 1283, in welchem die Vierzehnmänner verschwinden, nur bruchstückweise erhalten[2]. Dino Compagni, der uns von seiner persönlichen, hervorragenden Theilnahme an der revolutionären Bewegung erzählt, welche zur Einsetzung des Officiums der Prioren führte, hat in Uebereinstimmung mit Villani den 15. Juni 1282 als den Tag genannt, an welchem die ersten auf zwei Monate gewählten Prioren zu amtiren begonnen hätten. Die Verfassung des Cardinals Latino, welche nach einem Bestande von kaum anderthalb Jahren so widerstandslos zusammenbrach, hatte also offenbar keinen festen Boden in Florenz gefunden.

Eine der mittelbaren Ursachen hiervon haben wir schon in den pecuniären Anforderungen gefunden, welche sie dauernd an die Comune stellte. Die Ausgaben, welche der Stadt zugemuthet wurden, stiegen so zu sagen tagtäglich. Hatte man sich auch nicht gegen des Königs Hofkanzler Rudolf und dessen Nachfolger, Dithalm von Guttingen, die ziemlich ungefährlich und machtlos in San Miniato del Tedesco eine wenig ehrenvolle Existenz fristeten, mit einer irgendwie bedeutenden Heeresmacht

  1. Villani VII, 79. Um diese Confusion zu beseitigen, war schon im Juli 1282 vorgeschlagen worden, vierzehn Prioren aus den sieben oberen Zünften zu wählen. Le Consulte S. 94. Damit kam man aber so früh noch nicht durch.
  2. Soviel ergibt sich aus ihnen, dass die Prioren am 27. April 1282 noch nicht da sind, welche hier zuerst am 26. Juni erwähnt werden; ferner dass die Vierzehn am 24. April 1283 noch vorhanden sind, aber jetzt schon nach den Prioren genannt werden, während im Juni 1282 die Reihenfolge noch eine umgekehrte ist. Im December 1283 sind sie dann verschwunden. So gross ist hier die Lücke in den Consulte. Das Amt der Vierzehn soll erst im Jahre 1287 ganz eingegangen sein. So die Darstellung der florentinischen Verfassung von 1280–1292 bei Capponi, Storia di Firenze I, 555. Das ist aber unrichtig.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_086.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2022)