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dagegen wurde am 24. December mit dem Reichsbanne belegt[1].

Inzwischen stellte sich immer mehr heraus, dass, um nach Pisa zu gelangen, nur noch der Seeweg übrig blieb. Die Rüstungen hierzu wurden mit um so grösserem Eifer betrieben, da die Genuesen selbst schon ungeduldig zu werden begannen und sich weigerten, weitere Zahlungen zu leisten. Schon fehlte es in der Stadt nicht an Stimmen, welche meinten, es sei voreilig gewesen, dem abenteuernden Könige, welcher nicht einmal seinen eigenen Gläubigern gerecht zu werden vermöge, die Herrschaft über Genua zu übertragen. Die Aufregung stieg aber aufs höchste, als sich herausstellte, dass die pestartige Seuche, welche vor Brescia so grosse Verheerungen angerichtet hatte, durch das Heer nach Genua eingeschleppt sei[2]. Am 14. December[3] erlag dieser Krankheit die Königin. Heinrich verlor in ihr nicht nur die treue Gattin, sondern auch die kluge Beratherin, deren Beistand ihm bei Erledigung der schwierigen politischen Geschäfte oft von Nutzen gewesen war.

Und doch häuften sich für den König noch die Leiden: aus Lombardien traf eine Unglücksbotschaft nach der andern ein, alle Bande der Ordnung schienen sich hier gelöst zu haben, die während eines fast anderthalbjährigen Ringens aufgewandte Mühe schien verschwendet. Zuerst hatte sich das

    den Versicherungen König Robert’s Glauben geschenkt, so würde er doch wenigstens versucht haben, den Marsch durch die südwärts führenden Pässe zu erzwingen. Dass Heinrich andererseits noch immer nicht ganz die Hoffnung aufgegeben hatte, mit Robert zur Verständigung zu gelangen, ergibt sich daraus, dass er die vortheilhaften Bündnissanträge, welche ihm Robert’s Gegner, König Friedrich von Sicilien, Anfang 1312 durch den Admiral Conrado Lancea machen liess, rund ablehnte. Vergl. Alb. Mussato 408–9. Joh. de Cermenate 1262.

  1. Mon. Germ. LL. II, 519–24. Das Verfahren gegen Florenz war schon am 20. November eingeleitet.
  2. Alb. Mussato 410–11.
  3. Alb. Mussato 404. Georgius Stella 1025. Annales Mediolanenses 692 und Galvaneus della Flamma 722 nennen als Todestag den 13. December. Es ist das ein Irrthum, denn in Urk. Bonaini I, 215 heisst es ausdrücklich: „in die sui obitus, quartadecima decembris“. Vergl. auch Irmer, Bildercodex, Bild XVI, und Libro degli anniversarii del convento di San Francisco di Castelleto in Genova, ed. V. Promis (in: Atti della società Ligure di storia patria X, 400 u. 402).
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_141.jpg&oldid=- (Version vom 23.11.2022)