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er den Mönchen doch nach der Königswahl – denn auch Konrad III. war um diese Zeit gestorben – beizustehen und schickte ihnen die Urkunde, die er bei Eugen III. für Waulsort ausgewirkt, und die Briefe in Abschrift, die er eben an Stephan von Metz und die Hasterienser hatte abgehen lassen[1]. Ersterer hatte sich nämlich beeilt, eine Verhandlung über den Streit anzuberaumen. Wibald bat ihn, dieselbe, bis er nach der Königswahl ihr würde beiwohnen können, aufzuschieben: er habe gerade das Mandat des Papstes in Händen[2]. Dasselbe schrieb er nach Hastière[3]. Dort schien man unerschütterlich an der selbständigen Wahl festhalten zu wollen: vergeblich versuchten fünf fromme Aebte, die von Gembloux, Florennes, Lobbes, Floreffes, Malonne, in Hastière auf die Schismatiker zu wirken[4]. Ueberall erklärte man sich gegen sie. Der Bischof Heinrich von Lüttich ermahnte in einem dringenden Schreiben Stephan von Metz, gegen die Hasterienser vorzugehen und nicht etwa in die Rechte der Lütticher Kirche einzugreifen, welche die Wahl zu prüfen und den Gewählten zu consecriren habe[5], und ebenso forderte er die Mönche beider Stifter auf, unter Zuziehung der Aebte von Florennes, Brogne, Gembloux und Floreffes einen guten Abt zu wählen[6]. Es war wohl hauptsächlich dem Einfluss Wibald’s und dem Privileg Eugen’s III. zu danken, dass die streitenden Parteien sich auf den bisherigen Dekan Robert von

  1. Wib. ep. 366 an die Walciodor.: Interim vero ad consolationem vestram misimus vobis privilegium, quod a domino et patre nostro papa Eugenio aecclesiae vestrae obtinuimus. Die Bulle Jaffé-Löw. 9531 bei Martène, Coll. ampl. I, 819 v. 12. Jan. 1152 nimmt das Kloster ad exemplar B. papae VII. in päpstlichen Schutz, der aber in der unechten Urkunde nicht ausdrücklich ausgesprochen ist. Praeterea villam, quae vocatur Hasteria, cum omnibus appendiciis suis vobis nihilominus confirmamus.
  2. Wib. ep. 365 an Stephan: Et quoniam mandata domni papae adhuc in manibus habemus etc.
  3. Wib. ep. 367.
  4. Wib. ep. 369. Heinr. v. Lüttich an Stephan v. Metz: cum precipue, paterne ammoniti, delegatis etiam quinque religiosis ad eorum visitationem abbatibus obedire hactenus contempserint. Die Namen sind mit einiger Sicherheit aus ep. 367 zu ergänzen, wo die Aebte dieser Klöster als Berather Wibald’s genannt werden.
  5. Wib. ep. 369: ut Leodiensis aecclesiae, ad cuius offitium pertinet electionem examinare et electum consecrare, terminos non attingatis.
  6. Wib. ep. 370.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 366. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_366.jpg&oldid=- (Version vom 2.12.2022)