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Fulbert’s; Chartulare von Glastonbury und Malmesbury. [Dazu kommen die kentische Königslegende, s. o. S. 459 und die uns verlorene Fabelsammlung des 11. Jhs.[1] über welche vergl. Steindorff, „Heinrich III“, I, 515; Mon. Germ. SS. XXVIII, 12. 26, und über deren Tanzwunder Horstmann, S. Editha sive Chron. Vilodun.; Wattenbach, Dt. Gq. II, 108.] Von einer [gleichzeitigen][2] V. Aethelstani regis erhielt nur Wilhelm Bruchstücke [von historischen Liedern und Anekdoten aus angelsächs. Zeit nur den Inhalt]. Manches übernahm er aus diesen Gestis regum in seine späteren „Pontifices“, „Dunstan“, „Glastonia“; und umgekehrt setzte er in die spätere Recension der „Reges“ aus seiner „Glastonia“ höchst unglaubwürdige Stücke, in denen Freculf (S. 24) citirt wird.

Die Vorrede berichtet über Wilhelm’s Leben und kleinere Schriften: aus gemischter Ehe – normannisch scheint der Vater –, nicht armer Familie, in Wessex, wohl nahe Malmesbury, am 30. Nov. geboren, ward er früh diesem Kloster übergeben; er sah dort 1095/97 ein Wunder (S. 15). [Das Geburtsjahr 1095[3] scheint mir, wie Birch

  1. Ein Bearbeiter Wilhelm’s des 12. Jhs. kannte dessen Quelle selbst; p. LI. Ueber die dänische Ballade von der Rettung Gunhildens, der Frau Heinrich’s III., durch „Memmering“ vergl. Metcalfe, Englishman and Scandinavian, 438.
  2. Adhuc viventis § 132; illius diei 133 und das Präsens in den Versen. – Die Schwertverleihung, die Wilhelm als Ritterschaffung versteht, wird die germanische Wehrhaftmachung sein.
  3. S. XIII, CXXI. Es stützt sich einzig auf den autographen Jeremiascommentar, dessen Prolog den Verf. als quadragenarius bezeichnet, und in dem der Strauss beschrieben wird „qualem in Anglia vidimus tempore Henrici regis, externorum monstrorum appetentissimi“. Ist dies – was doch kaum unbedingt sicher – nach Heinrich’s I. Tode (1135) geschrieben, so halte ich es für spätere Zufügung: Wilhelm überarbeitete ja auch andere Werke mehrfach. Stubbs möchte „quadragenarius“ als „40–50 Jahre alt“ dehnen [dies geht nicht, weil „medietas 80“ dabei steht] oder meinen, Wilhelm habe durch oftmaliges Hören des Wunders von 1096 sich nur eingebildet, Augenzeuge zu sein [es steht aber im Gegensatz zu dem vor eigener Erinnerung Geschehenen]: einem Fünfundzwanzigjährigen traut man eben schwerlich solche Geschichtswerke zu. Ferner aber im Einzelnen: über Aelfgifu [G. pont.] „quondam cecini“; im Prol. zu Reg. II ist Verfs. pueritia lang vergangen, juventus lang begonnen; Anselm († 1109) „omnes quos quidem viderimus sapientia et religione praestaret“, wo das „videre“ ein „urtheilend Miterleben“ bezeichnet; im Prol. zu I verspricht er, als wichtigen Bestandtheil des damals nur bis 1120 geplanten Werkes, „quae vidi“: wie wenig konnte der Fünfundzwanzigjährige erlebt haben!
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 468. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_468.jpg&oldid=- (Version vom 26.11.2022)