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Nordenglisches, Wiederholungen, Etymologien von Ortsnamen und das nur für Beda’s Zeit Interessante. Die nur zu geringen Zusätze ergänzen die (z. B. südengl.) Gesch. nicht, sondern wollen bloss erklären; Aelfred arbeitet schnell [nicht flüchtig; Wülker, Anglia XII, 477] und noch nicht frei genug, um eigene Abschnitte wie im Orosius einzuschieben oder gar die Vorlage (wie später den Boetius) fast selbständig umzuwandeln. Die Ueberschriften sind bisweilen erweitert aus dem Capitel-Inhalt, so dass also der Uebersetzer erst ein Stück weiter gelesen haben muss, bevor er reproducirte. [Verf. meint, Wheloc habe die Rubrikenliste vor seiner Ausgabe nicht in der Hs. vorgefunden: allein eine solche geht z. B. Aelfred’s Gesetzen in den Hss. stets voran.] Im Ganzen folgt der König mühsam dem latein. Wortlaut, oft dem englischen Idiom zuwider, manchmal mit Missverständniss. Nur setzt er an vielen, aber nicht allen Stellen, wo Beda von seiner Gegenwart spricht, die Vergangenheit oder lässt die Stelle fort oder fügt „sagt Beda“ hinzu; S. 23 f., 31–41. Will er also Zustände, die er wie Beda im Präsens erzählt, als Ende 9. Jhs. bestehend angeben? Bei mancher Stelle ist es möglich diese Absicht anzunehmen, z. B. bei der über noch vorhandene Römerreste in Britannien. [Ueber die Bisthümer, Kirchenreliquien, Bestehen der Klosterculte, weibliche Thronfolge (Matriarchat) bei den Picten hat dagegen m. E. Aelfred nur den Beda wörtlich oder gedankenlos übersetzt. Gerade weil er Aethelberht’s Gesetze citirte und umarbeitete, konnte er sie unmöglich als zu seiner Zeit noch geltend ausgeben wollen.] Verf. dient zwar wesentlich der Literaturgeschichte, besonders Aelfred’s, hilft aber auch künftiger Quellen-Untersuchung, die vollständig (und zwar chronologisch verzeichnend oder typographisch Eigenes in der Aelfredausgabe hervorhebend) festzustellen haben wird, was der Geschichtsforscher, der den Beda kennt, aus Aelfred’s Uebersetzung hinzulernen kann. – Aelfred hat nach Wilhelm von Malmesbury eine angelsächs. Uebersetzung des Psalters unvollendet hinterlassen. Wichmann, Aelfred’s angelsächs. Uebertragung der Ps. I–L (Anglia XI, S. 19), beweist, dass dies Werk mit Theil I der von Thorpe 1835 gedruckten Hs. Paris 8824 identisch ist. Diese Hs., vom Anfang 11. Jhs., enthält den lateinischen Text, dem Psalterium Romanum nahestehend, daneben von anderem Schreiber (und nicht aus diesem Latein, noch auch aus Hebräischem oder Griechischem übersetzt, noch auf Commentare fussend) eine angelsächs. Uebertragung. Und zwar alliteriren Ps. 51 ff., gehören dem Anfang 10. Jhs. und bilden das Bruchstück einer einst vollständigen poetischen Paraphrase [von der ein im 12. Jh. geschriebenes Fragment in „Eadwine’s Canterbury Psalter“ (ed. Harsley für Early Engl. text soc. 1889) von G. Stephens (Ac. 6. IV. 89, 240) nachgewiesen wird].

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 521. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_521.jpg&oldid=- (Version vom 29.11.2022)