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der Fülle seiner damals abgestatteten Gutachten hervor. Das erste mir bekannte ist ein Schreiben vom 7. November[1]; schon in diesem bezieht er sich aber auf zwei vorher abgeschickte Schreiben, „betreffend das mit Don Juan zu Verhandelnde“. Zwei weitere Gutachten folgen am 9. und 14. November[2]; am 24. desselben Monats erscheint Marnix von St. Adelgonde in der Versammlung der Generalstaaten und trägt des Fürsten Bedenken vor[3], endlich am 30. November fertigt Oranien sein umfassendstes und eindringendstes Gutachten aus[4], indem er sich wieder auf zwei vorausgehende Schreiben beruft, ohne dass man feststellen kann, ob darunter die uns vorliegenden oder unbekannte Schriftstücke zu verstehen sind.

Was diesen Gutachten ihre vornehmste Bedeutung gibt, das ist der immer deutlicher heraustretende Widerspruch zwischen den Absichten Oranien’s und der Mehrheit der Generalstaaten. Letztere wollten die Herrschaft Philipp’s II. erhalten, Ersterer wollte sie stürzen. Solange nun, wie das seit dem 4. September der Fall war, alle Gewalt in den Händen der Generalstaaten ruhte, da ja der an der Spitze der Regierung befindliche Staatsrath in Wirklichkeit ein Organ der Staaten war, konnte dieser Widerspruch verhüllt werden, und unter der Hülle konnte Oranien dahin arbeiten, den Zustand einstweiliger Befreiung von Spanien zu einem dauernden zu machen. Aber jetzt, da ein vom

  1. Gachard, États généraux I Nr. 122.
  2. Groen v. Pr. I 5 S. 493; 494. Gachard, Corresp. de Guillaume III, S. 157. Auf ersteres bezieht sich wohl der bei de Jonge I S. 109 notirte Beschluss der Generalstaaten. Vielleicht ist es auch identisch mit dem „advis concernant le faict de Don Juan“, auf den Oranien in dem Gutachten vom 14. Nov. verweist (S. 159). Es ist nur theilweise erhalten.
  3. Gachard, États généraux I Nr. 162. Groen v. Pr. 1, 5 S. 527.
  4. Dies Gutachten ist gedruckt nach einer Copie des Französischen Originals bei Gachard, Analectes Belgiques S. 301, in Niederländischer Uebersetzung bei Bor I S. 747 (vergl. den Auszug bei Meteren I, S. 252 nach der Deutschen Ausgabe von 1660), in Lateinischer Uebersetzung bei Del Rio I S. 198, in Englischem Auszug im Calendar of State Papers 1575–77 Nr. 1034. – Oranien übersendet das Gutachten dem Aldegonde am 29. November zur Revision (Groen v. Pr. I, 5 S. 542). Dieser übergibt es den Generalstaaten. (Beschluss derselben vom 2. December. De Jonge I S. 163.)
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Quidde (Herausgeber): Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_042.jpg&oldid=- (Version vom 19.10.2022)