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Duker, der Freigraf der Herren von Heiden im Stifte Münster, auf ihrer beider Veranlassung die erste Vorladung an Herzog Heinrich, ohne den Grund der Anklage zu bezeichnen[1]. Indessen erfahren wir anderweitig, dass wieder der Konstanzer Angriff auf Ludwig und die an Törringer verübten Gewaltthaten hervorgeholt wurden[2].

Als Duker jedoch ebendort am 4. Juli die zweite Vorladung erlassen wollte, wurde er verhindert, das Gericht abzuhalten. Von wem, sagt sein Bericht leider nicht; vielleicht dass der Stuhlherr selber die Sache hintertrieb. Er erliess daher von dem Stuhle seiner eigenen Freigrafschaft zu Haselhofen am 27. Juli die Verbotung an den Stuhl zu Wettringen, doch kam sie nicht zur Absendung; möglich dass auch hier der Stuhlherr von dem gefährlichen Treiben nichts wissen wollte. Da fand sich Junker Gerhard von der Mark, der schon die erste Vervemung Heinrich’s ermöglicht hatte, wieder bereit, seine Stühle herzuleihen, und so konnte Bernt Duker zu Hemelinghofen bei Kamen am 26. September die zweite Vorladung für den 14. November aussprechen[3]. Nicht genug damit; an demselben Gericht meldete sich noch ein dritter Kläger gegen Heinrich, Wilhelm Huttinger, ebenfalls ein Rath Herzog Ludwig’s. Auf seine Anklage, deren Inhalt auch nicht angegeben wird, erfolgte eine erste Vorladung für acht Tage später, den 21. November[4].

Gleich auf die erste Vorladung hin bat Pfalzgraf Otto den Herzog Adolf von Jülich-Berg, da sein Bruder Pfalzgraf Ludwig und er die Sache mit Heinrich ins Reine bringen wollten, möge er helfen, den Gerichtsgang abzuschliessen[5]. Indessen betrieb jetzt Herzog Ludwig der Bärtige energisch die Angelegenheit in der Hoffnung, auch den König dafür zu gewinnen. Aber dieser antwortete auf die ihm zugesandte Appellation gegen den Halverer Spruch ausweichend: er wolle bei seiner Ankunft im Reiche in Straubing die schwierige Frage untersuchen[6]. Herzog Ludwig verlangte daher eilig von Albert Swinde und anderen

  1. Thiersch 101.
  2. Fr. 352; Reg. Bo. XIII, 184; doch gehört dieses Stück nicht ins Jahr 1430, sondern zum 19. Januar 1434; vgl. unten.
  3. Thiersch 105. 103.
  4. Thiersch 110.
  5. Staatsarchiv Düsseldorf, 21. Juni 1430 Heidelberg.
  6. Thiersch 92.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_085.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)