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trug Sigmund kein Bedenken, in Gegenwart zahlreicher Fürsten am 18. März in Nürnberg jene Berufung für ungültig und machtlos zu erklären, „weil sie nicht verkündigt worden sei in rechten gesetzten Zeiten des Rechts“[1]

Man sieht, welche Mühe der König sich gab, wie er, der bis dahin immer die Vemegerichte gepflegt, zwar darauf bedacht war, ihre Auswüchse zu beschneiden, aber doch sorgfältigst den Rechtsstandpunkt zu wahren suchte. Zugleich strebte er eifrig darnach, jedem Verfahren gegen Herzog Heinrich den Boden zu entziehen. Da der junge Törringer darauf verzichtete, in die Fussstapfen seines Vaters zu treten, und gern bereit war, sich dem Herzoge zu unterwerfen, wenn dieser ihm nur einigermassen Gerechtigkeit widerfahren liess, blieb nur noch jener dunkelste Punkt in Heinrichs Leben, der Konstanzer Mordanfall, übrig. Auch diese Sache suchte Sigmund beizulegen, und am 22. März brachte er eine Sühne zu Stande, welche allerdings Ludwig’s Wünschen wenig entsprach.

Bernt Duker hatte doch nicht gewagt, am 9. Januar, auf welchen die dritte Vorladung lautete, Gericht zu halten. Erst vierzehn Tage später fand die Sitzung statt, aber Gerhard von der Mark bewirkte einen Aufschub bis zum 10. April[2]. Beiden war offenbar der kühne Muth etwas gesunken. Der Freigraf hielt zwar dem Könige brieflich eine Vorlesung über das Recht, welches der grosse Kaiser Karl und die Kaiser Heinrich und Friedrich gesetzt und bisher alle Kaiser beschworen und bestätigt hätten, und versicherte, alle verständigen Freigrafen, die er um Rath gefragt, seien seiner Meinung, dass man die Sache nicht aus der heimlichen Acht ziehen könne, aber um seinen Gehorsam zu beweisen, habe er sie bis nach Ostern zurückgestellt[3]. Ungebärdiger zeigten sich die drei Kläger, welche nur nothgedrungen den Aufschub über sich ergehen liessen. Sie richteten an Sigmund einen höhnischen und groben Brief. Dem Befehl, an den Hof zu kommen, hielten sie entgegen, wie einst Herzog Heinrich trotz allen Geleites seinen Vetter ermorden wollte. Wenn der König auch die Weisheit alles weltlichen Rechtes klärlich in seiner Brust trage, so hätten doch alle Freischöffen, denen sie seinen Brief gewiesen, erklärt, und sie selber wüssten

  1. Fr. 308.
  2. Fr. 327.
  3. Thiersch 123.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_089.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)