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Längere Zeit vor Willibald konnten jene nicht ordinirt sein, weil Bonifaz die von ihm für nöthig gehaltene päpstliche Bestätigung erst in ep. 42 nachsucht. In diesem Briefe konnte er die Eichstädter Besetzung nicht unerwähnt lassen, wenn Willibald’s Weihe später als die von Burchard und Witta stattgefunden hatte, wenn gleich der Sprengel zu Baiern gehörte. Mit Loofs (S. 17) nehmen wir daher an, dass Willibald früher als die Thüringischen Bischöfe geweiht ist; wenn wir auch in der Zeitbestimmung von ihm abweichen. Die Weihe Willibald’s bezog sich auf die Kirche Baierns, sie konnte bei Lebzeiten Martell’s eingeleitet werden, und ist der vorläufige Abschluss der 739 begonnenen Organisation. Die andern Weihen dürften erst nach Karl’s Tode durch das lebhafte Interesse Karlmann’s, der ja Würzburg dotirte, zu Stande gekommen sein. Nach diesem Todesfalle scheint die Organisation Thüringens, welche die kirchlichen Verhältnisse schon eher gefordert hätten, soviel als möglich beschleunigt worden zu sein. Wahrscheinlich sind Burchard und Witta gegen Ende November 741 (wie Willibrord und Bonifaz in Rom) geweiht, und die Heidenheimer Nonne hat sich in der Angabe beider als Assistenten von dem Umstande leiten lassen, dass beide die nächsten Nachbarn waren. Bei dieser Sachlage ist auch das Schweigen des Bonifaz über die Angelegenheit in ep. 42 erklärlich.

Der Umstand, dass 742 der 21. April der Sonnabend vor Jubilate war, kann für sich allein, ohne Hinzutreten anderer Gründe, nicht gegen die Abhaltung der Synode angeführt werden, zumal man noch ungewiss ist, nach welchem Cyklus das Osterfest damals in Franzien berechnet wurde. Denn ist dies nach dem des Victorius geschehen, so ist der 21. April 743 als der Ostersonntag ganz sicherlich nicht der Tag der Synode gewesen.

Was endlich das Verhalten des Bonifaz zu den auf die kirchliche Reform bezüglichen Plänen Karlmann’s betrifft, so liegt auf der Hand, dass er nicht gern ohne Einvernehmen mit Rom handeln wollte. Er legte daher in ep. 42 dem Papste sein Programm über die von der Synode zu behandelnden Punkte vor. Ein Programm nenne ich die bezüglichen Abschnitte dieses Briefes wegen der Bedeutung, welche sie für das Concil gehabt zu haben scheinen. Vergleicht man nämlich das Synodalprotokoll (J. ep. 47 p. 127) mit ep. 42, so ergibt sich eine auffällige Aehnlichkeit im Gedankengange wie in einzelnen Ausdrücken. Bonifaz schreibt: „Carlomannus… me rogavit, ut in parte regni Francorum, quae in sua est potestate, synodum cepere congregare“, das Protokoll sagt im Eingange ganz entsprechend: „episcopos, qui in regno meo sunt et synodum congregavi“. Bonifaz fährt fort: „Et promisit, se de

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_133.jpg&oldid=- (Version vom 22.10.2022)