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römisch ist; Jarriand, der Verfasser einer juristischen Doctordissertation: L’histoire de la Novelle 118 dans les pays de droit écrit[1] zeigt, dass diese Novelle, welche, wie bekannt, die successiones ab intestato nach den vermutheten Absichten des Erblassers regelte, nur langsam im Süden Frankreichs den Sieg errang. Sie hatte gegen sich nicht nur das alte Römische vorjustinianeische Recht, welches sich von dem Naturrecht weiter entfernte, sondern auch eine Menge localer Gewohnheiten unbekannten Ursprungs, welche man aber zum Theil für älter als die Römische Eroberung halten darf. Der Sieg der Novelle war das Werk der Parlamente zu Toulouse und Aix. Die Abhandlung Jarriand’s ist anziehend, vielleicht ein wenig verworren, aber sehr gründlich. Der Verfasser hat fast alles gekannt, was an Gewohnheitsrecht gedruckt vorliegt. – Die Histoire de Grenoble von Prudhomme[2] ist ein nahezu vollkommenes Werk, ausgezeichnete Harmonie der einzelnen Theile, umfassende und gründliche Belehrung, kurz, die wichtigsten Eigenschaften einer wissenschaftlichen Arbeit finden sich hier vereinigt. Die Erzählung ist klar, zuweilen lebhaft, immer aber interessant. – In gleicher Weise ist Delachenal’s Geschichte von Crémieu[3] als ein Muster dieser Gattung hervorzuheben. Beides sind nützliche Werke, und sie waren schwieriger zu schreiben, als man glauben sollte. Man muss Prudhomme und Delachenal loben, dass sie es unterlassen haben, in das Gebiet der allgemeinen Geschichte hinüber zu greifen, und damit die Klippe vermieden, an der die Verfasser localer Geschichtswerke meistens scheitern.

Unnöthig ist es, die von Blancard herausgegebene Sammlung von Documents sur le commerce de Marseille noch eigens zu loben[4]; der zweite Band, welcher im Jahre 1889 erschienen ist, aber die Jahreszahl 1887 trägt, enthält Handelscontracte aus dem 13. Jahrhundert; der Werth der leider so seltenen Veröffentlichungen des gelehrten Archivars der Bouches du Rhône ist bekannt. – Jules Chevalier’s Essai hist. sur l’église et la ville de Die[5] steht noch immer beim 1. Bande. Der Verfasser führt die Geschichte dieser kleinen Diöcese bis zum Jahre 1276, ihm kamen die von seinem Bruder, dem Abbé Ul. Chevalier herausgegebenen Urkundenbücher zu statten. – Die Abhandlung des Grafen Caix de Pierlas über „Das 11. Jahrhundert in den Seealpen[6] ist ein dankenswerther

  1. Paris, Giard. 8°.
  2. Grenoble, Allier. 8°. 683 p. 12 fr.
  3. Une petite ville du Dauphiné. Histoire de Crémieu. Grenoble. 8°.
  4. Marseille. 8°. 607 p. 8 fr.
  5. Montélimar, Bourrou. 8°. 500 p. 6 fr.
  6. Memorie della Regia Academia delle scienze di Torino. Serie II, t. XXXIX. [Vgl. Bibliogr. ’89, 4676.]
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_162.jpg&oldid=- (Version vom 24.10.2022)