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Inventar scheint gering: oft leiht der Bauer vom Herrn die Pflugochsen. – Ausser der Uebernahme eines Guts durch einen neuen Pächter mit dem Antrittsgeld Gersuma, verzeichnen diese Protocolle Bestimmungen über Wege, Ackerpolizei, Brau-, Mühlen- und Wassergerechtigkeit. Mädchen werden oft wegen Leir (concubitus) mit ½ Shilling gestraft, einmal eine Vicarstochter; da jedoch oft Mercheta (Abgabe der Hörigen für Heirath der Tochter) dabei steht, mag es sich um Kiltgang handeln. Prügeln, Messerstechen, besonders oft Schmähen, namentlich der Weiber, wird geahndet; wer die Hörigen Rustici schilt, büsst diese Verbalinjurie mit 20 Shilling. Ausser Geldstrafen kommen Hiebe, Stock, Tauchbrett als Strafmittel vor. – Zu Afterpacht, Holzschlag und Kornverkauf ausser an den Herrschaftsspeicher bedarf es der Erlaubniss des Herrn.


The Philobiblon of Richard de Bury, bishop of Durham, Treasurer and Chancellor of Edward III. Ed. and translated by Ern. C. Thomas. Lond. 1888. 8°. lxxxvj 259 p.

Zur Textherstellung hat Hersg. die vielen Drucke (zuerst Cöln, 1473) und 28 von den 35 Hss. benutzt, doch zu Gunsten des bibliophilen Laien Rechenschaft über Befolgung der Lesarten unterlassen und die Orthographie classisch geändert; er selbst stellt einen kritischen Text erst der Zukunft anheim. In den fleissigen Anmerkungen recht ungleichen Werthes weist er manches Citat des Verfassers nach. Die neue Uebersetzung, die ich in Stichproben richtig fand, muss mühsam gewesen sein; die während seiner Arbeit erschienene frühere von Inglis tadelt Hersg. pag. x. Eine ausführliche Bibliographie zeigt die frühe und weite Verbreitung des Philobiblon auch auf dem Festland, so in Deutschen Hss. und Drucken. Hierin und in der Einleitung über Richard’s Leben fördert Thomas die Wissenschaft: Richard, 1287–1345, heisst de Bury alias de S. Edmundo nach dem Geburtsort, Aungervile nach der Familie [aus welchem der Normann. Angerville mit Burgruine?]. Auf deren Gut Willoughby (Leicesters.) beim Oheim, dem Pfarrer Johann, dann zu Oxford gebildet, ward er Erzieher Edward’s III. (geb. 1312) und alsbald Justiz- und Finanzverwalter in Chester und Bordeaux. Aus Gasconischen Staatseinkünften unterstützte er 1325 die abtrünnige Königin und floh vor Edward’s II. Statthalter zu den Pariser Minoriten. Nach der Thronumwälzung gehörte er zu den vornehmsten Kronräthen, erhielt höchste Staatsstellen, wichtige Gesandtschaften nach Avignon, Frankreich, Brabant und Schottland, beherbergte Edward III. mehrfach in Auckland bei Durham und begleitete ihn Aug. 1338 nach Coblenz. Seine Liste der Kronjuwelen ist gedruckt, die Rechnungen über die festländischen Gesandtschaften von 1333 u. 1338/9 liegen im Staatsarchiv.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_204.jpg&oldid=- (Version vom 4.1.2023)